Ausbildungsplan
Vor Beginn deiner Ausbildung erstellt dein Betrieb oder die Dienststelle einen betrieblichen Ausbildungsplan. Er leitet sich aus dem Ausbildungsrahmenplan ab. Im Ausbildungsplan sind die betriebsspezifischen und branchentypischen Besonderheiten berücksichtigt.
Arbeitsmittel
Alle Materialien, die du für deine Ausbildung brauchst – also deine Arbeits- bzw. Ausbildungsmittel – muss dir dein Betrieb bzw. deine Dienststelle kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel Laptops, Computer, Diensttelefon, entsprechende Software, Werkzeuge, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher, Berichtshefte, Zeichen- oder Schreibmaterial.
Im Gegenzug bist du verpflichtet, mit Technik, Werkzeugen, Maschinen und allen anderen Einrichtungen sorgsam umzugehen. Lass dir also genau erklären, wie du alles richtig bedienst und pflegst. Die „gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften – GUV FAKULTA“ unterstützt dich, wenn du innerhalb deiner Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachst, zum Beispiel den Schlüssel verlierst oder dir ein Werkzeug kaputtgeht. Mitglied der GUV/FAKULTA können Auszubildende, Beschäftigte, Verbeamtete und Anwärter*innenwerden, die Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft sind.
Ausbilder*in
Deine Ausbildungsfachkraft muss die erforderliche Qualifikation für deinen Ausbildungsberuf haben, zum Beispiel eine bestandene Abschlussprüfung in der entsprechenden Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung.
Zusätzlich sind berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse notwendig, die durch eine praktische sowie theoretische Prüfung nachgewiesen wurden.
Ausbildungsgerechte Beschäftigung
Ausbildungsfachkräfte haben die Pflicht, dir aktiv alle Ausbildungsinhalte entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsziels zu vermitteln. Dir drei Jahre immer die gleiche Aufgabe zu geben, wird also weder dem Ausbildungsrahmenplan noch dem Ausbildungsziel gerecht. Das Berufsbildungsgesetz verbietet „ausbildungsfremde Tätigkeiten und Routinen“ – also alle Aufgabenstellungen, die nicht dem Ausbildungszweck dienen.
Dazu gehören:
- Urlaubs- oder Krankheitsvertretung
- Private Besorgungen für deine Vorgesetzten oder Kaffee kochen als Aufgabe
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Regelmäßige Säuberung von Werkstätten bzw. Büros – es sei denn, es handelt sich um deinen eigenen Arbeitsplatz oder um Ausbildungsmittel, mit denen du regelmäßig zu tun hast.
Ausbildungsziel
Deine Ausbildungsfachkraft ist dafür verantwortlich, dass du dein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreichen kannst. Das klingt zunächst schwammig, aber die zuständigen Ministerien haben zu jedem Ausbildungsberuf eine eigene Ausbildungsverordnung erlassen.
Diese Verordnung legt fest, wie lange deine Ausbildung dauert und welche Fähigkeiten und Kenntnisse zu deinem Beruf gehören – was genau dir also dein Ausbildungsbetrieb vermitteln muss. An der für deine Ausbildung geltenden Ausbildungsverordnung orientiert sich dein betrieblicher Ausbildungsplan, den du zusammen mit deinem Vertrag von deinem Betrieb bzw. deiner Dienststelle bekommst.
Das Berufsbildungsgesetz verlangt ausdrücklich deine aktive Mitwirkung in der Ausbildung. Ohne eigenständiges Lernen und Nachfragen wird es dir schwerfallen, deine Ausbildung gut abzuschließen – und lieber einmal zu viel gefragt, als einmal zu wenig!
Deine Aufgaben in der Ausbildung
Im Berufsbildungsgesetz werden auch einige Verpflichtungen festgelegt, die du mit Beginn deiner Berufsausbildung eingehst:
- Führe jede Aufgabe mit höchster Sorgfalt aus.
- Folge genau den Anweisungen deiner Vorgesetzten.
- Beachte die Regeln deines Ausbildungsbetriebs.
- Behandle alle Gegenstände mit Sorgfalt.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergeben.
- Einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen.
- Da du für die Berufsschule freigestellt bist, musst du diese auch besuchen.