Ausbildungsplatzwechsel
Ein Ausbildungsplatzwechsel kommt häufiger vor als du vielleicht denkst: In bestimmten Branchen – zum Beispiel in der Gastronomie oder im Friseurhandwerk – wird jedes zweite Ausbildungsverhältnis vorzeitig aufgelöst!
Das hängt auch von den schlechten Ausbildungsbedingungen ab, die in vielen Branchen herrschen. Die Gewerkschaften kämpfen gemeinsam mit den Auszubildenden dafür, dass sich die Ausbildungsbedingungen verbessern und die Ausbildung in jeder Branche Spaß macht.
Falls du während der Ausbildung feststellst, dass dir der Beruf insgesamt später nicht gefallen wird, kannst du deinen Ausbildungsvertrag kündigen. Sichere dich aber vorher gut ab, welche Alternativen du hast. Gibt es eine andere Berufsausbildung, die dir zusagt, oder möchtest du lieber studieren? Check hier unbedingt die Fristen, damit du nicht auf einmal ohne alles dastehst. Wenn du eine andere Ausbildung machen möchtest, dann such dir schon einen Betrieb bzw. eine Dienststelle heraus, die dich aufnehmen würde.
Es kann aber auch sein, dass du es in deinem Betrieb nicht mehr aushältst, weil du hauptsächlich ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen musst oder weil du unverhältnismäßig viele Überstunden leisten sollst. Auch ein unerträgliches Betriebsklima, Mobbing oder Diskriminierung können Gründe sein, einen Betrieb vorzeitig verlassen zu wollen. Wenn du aber eigentlich gerne deine Ausbildung fertigmachen möchtest, dann sprich auf jeden Fall mit deiner JAV, deinem Betriebs- oder Personalrat und deiner ver.di Jugend vor Ort.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Dein altes Ausbildungsverhältnis musst du erst beenden, wenn du eine Zusage vom neuen Ausbildungsbetrieb hast. Bis dahin solltest du deine Pläne möglichst für dich behalten!
Zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hast du verschiedene Möglichkeiten:
- Aufhebungsvertrag: Er bietet sich an, wenn dein Betrieb mit dem Wechsel einverstanden ist.
- Fristlose Kündigung: Hier brauchst du zur Begründung ein paar handfeste Pflichtverletzungen deines Betriebs dir gegenüber. Schreib eine solche Kündigung nicht allein, sondern wende dich dazu an deine Interessenvertretung oder an deine Gewerkschaft! Sicher ist sicher!
- Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung beschreibt die „normale“ Kündigung. Hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.