Arbeitszeit
In deinem Ausbildungsvertrag steht mindestens die tägliche Arbeitszeit, zusätzlich kann eine wöchentliche Arbeitszeit angegeben sein. Wie lange und wann du während der Ausbildung arbeiten darfst, ist durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nach Art der Arbeit, deiner Ausbildungsbranche und deinem Alter.
Zusätzlich gelten unterschiedliche Tarifverträge für verschiedene Berufsgruppen und Branchen, Gewerkschaften haben dort oft noch bessere Arbeitszeitregelungen für Azubis und Beschäftigte erkämpft.
Zu guter Letzt gibt es auch noch zahlreiche Ausnahmeregelungen. Um die für dich geltenden Arbeitszeiten zu bestimmen, musst du dich also ein bisschen reinfuchsen. Viele wichtige Hinweise zu deiner Arbeitszeit findest du in den folgenden Abschnitten. Wenn dann noch Fragen offen sind, kannst du dich jederzeit an deine Interessenvertretung oder die ver.di Jugend vor Ort wenden.
Arbeitszeit erfassen und berechnen
In jedem Betrieb und jeder Dienststelle muss es einzeln für jede*n Beschäftigte*n eine Zeiterfassung der geleisteten Arbeitszeit geben, die auch alle Überstunden enthält. Das kann handschriftlich, per Stempeluhr oder digital umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Start-, Pausen- und Endzeiten deiner Arbeitsleistung erfasst werden.
Deine im Betrieb oder in der Dienststelle verbrachte Zeit gilt als Arbeitszeit – ob du sie nun als flexible Arbeitszeit oder in Schichtarbeit leistest und unabhängig davon, ob du eine Vollzeit- oder Teilzeitberufsausbildung absolvierst.
Berechnet werden all deine regulären Tätigkeiten für deinen Ausbildungsbetrieb, also auch:
- Schreiben deines Berichtshefts
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Wechsel zwischen Alltagskleidung und vorgeschriebener Arbeitsschutz- oder Dienstkleidung (wenn sie so auffällig oder unpraktisch ist, dass du sie noch nicht auf dem Weg zur Arbeit tragen kannst)
Arbeitszeiten für Minderjährige
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, sind deine Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Du darfst dann nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. In Notfällen und nur wenn keine erwachsene Person zur Verfügung stehen kann, darf davon abgewichen werden.
Berufsschulzeit
Für die Berufsschule muss dich dein Ausbildungsbetrieb freistellen und dir außerdem die Unterrichtszeit auf deine Arbeitszeit wie folgt anrechnen:
- Ein Schultag (über fünf Unterrichtsstunden, jeweils 45 Minuten) entspricht einem Arbeitstag von acht Stunden.
-
Eine Schulwoche (mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen) entspricht einer Arbeitswoche von 40 Stunden.
Außerdem bist du natürlich für alle zusätzlichen ausbildungsrelevanten Verpflichtungen freigestellt. Zum Beispiel deine Prüfungen – auch für die Prüfungsvorbereitung einen Arbeitstag unmittelbar vor einer Prüfung (also zum Beispiel am Mittwoch, wenn am Donnerstag die Prüfung stattfindet – allerdings nicht am Freitag, wenn deine Prüfung am Montag stattfindet).
Pausen
Deine erste Erholungspause musst du spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit nehmen. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. In dieser Zeit darfst du machen, was du willst – so etwas wie Bereitschaftsdienst ist in deiner Pause also unzulässig!
Die insgesamt erlaubte Pausenzeit pro Arbeitstag richtet sich nach deinem Alter und deiner Arbeitszeit.
Bist du unter 18, gelten diese Pausenzeiten:
- 30 Minuten Pause, wenn du viereinhalb bis sechs Stunden arbeitest.
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60 Minuten Pause, wenn du mehr als sechs Stunden arbeitest.
Schichtzeit
Falls in deinem Betrieb Schichtarbeit notwendig ist, gibt es je nach Branche unterschiedliche Höchstgrenzen pro Schicht:
- im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung sowie auf Bau- und Montagestellen maximal elf Stunden
- in allen anderen Branchen maximal zehn Stunden
Achtung: In der maximalen Stundenanzahl pro Schicht müssen auch die jeweils vorgeschriebenen Pausenzeiten vollständig enthalten sein!
Tägliche Freizeit
Als Minderjährige*r in der Ausbildung stehen dir zwischen Ende und Beginn von aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens zwölf Stunden Freizeit zu.
Nachtruhe
Dein Betrieb bzw. deine Dienststelle darf dich nur zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigen, danach gilt für dich Nachtruhe. Wenn du über 16 bist, gibt es Ausnahmen für die Beschäftigung im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, in mehrschichtigen Betrieben, in der Landwirtschaft, in Bäckereien und Konditoreien.
Arbeitszeiten für Volljährige
Wenn du über 18 Jahre alt bist, gilt für deine Ausbildung das Arbeitszeitgesetz. Hier ist geregelt, dass die Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Wenn du länger arbeitest, muss diese Zeit also ausgeglichen werden. In Ausnahmefällen sind pro Tag zehn Stunden bzw. pro Woche 60 Stunden erlaubt, wenn du dafür in den folgenden sechs Monaten durchschnittlich nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeitest. Auch bei Überstunden dürfen diese Grenzen grundsätzlich nicht überschritten werden!
In Tarifverträgen haben die Gewerkschaften oft bessere Arbeitszeitregelungen erkämpft. Tarifverträge werden von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband geschlossen und gelten für die Gewerkschaftsmitglieder und die Arbeitgeberseite. Also müssen nicht alle Auszubildende die Vergütung mit dem Ausbildungsbetrieb einzeln verhandeln, sondern die Regelungen des Tarifvertrags gelten automatisch für alle.
Berufsschulzeit
Für die Berufsschule muss dich dein Ausbildungsbetrieb freistellen und dir außerdem die Unterrichtszeit auf deine Arbeitszeit wie folgt anrechnen:
- Ein Schultag (über fünf Unterrichtsstunden, jeweils 45 Minuten) entspricht einem Arbeitstag von acht Stunden.
-
Eine Schulwoche (mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen) entspricht einer Arbeitswoche von 40 Stunden.
Außerdem bist du natürlich für alle zusätzlichen ausbildungsrelevanten Verpflichtungen freigestellt. Zum Beispiel für deine Prüfungen – auch für die Prüfungsvorbereitung einen Arbeitstag unmittelbar vor einer Prüfung (also zum Beispiel am Mittwoch, wenn am Donnerstag die Prüfung stattfindet – allerdings nicht am Freitag, wenn deine Prüfung am Montag stattfindet).
Die Wegstrecke zwischen Schule und Betrieb bzw. Dienststelle zählt ebenfalls als Arbeitszeit, falls du vor und nach dem Unterricht arbeitest.
Pausen
Deine erste Erholungspause darfst du spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit nehmen und jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. In dieser Zeit darfst du machen, was du willst – so etwas wie Bereitschaftsdienst in der Pause ist unzulässig!
Die insgesamt erlaubte Pausenzeit pro Arbeitstag richtet sich nach deiner Arbeitszeit:
- 30 Minuten Pause, wenn du sechs bis neun Stunden arbeitest.
-
45 Minuten Pause, wenn du mehr als neun Stunden arbeitest.
Tägliche Freizeit
Zwischen Ende und Beginn von aufeinanderfolgenden Arbeitstagen stehen dir mindestens elf Stunden Freizeit zu. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Beschäftigung in Krankenhäusern, in der Gastronomie oder beim Rundfunk. Bei Fragen dazu melde dich am besten direkt bei deiner ver.di Jugend vor Ort.
Überstunden
Überstunden sind in vielen Branchen üblich, im Hotel- oder Eventbereich gelten sie sogar als „ungeschriebenes Gesetz“ – häufig ohne jeden Ausgleich!
Jetzt die gute Nachricht: Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen – die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit sollte ausreichen, um einen Beruf zu erlernen!
Im Gegensatz zu normalen Beschäftigten müssen Auszubildende also nur freiwillig und auch nur solche Überstunden leisten, die tatsächlich zur Ausbildung dienen. Eine ausbildungsbeauftragte Person muss also gleichzeitig anwesend sein!
Übrigens muss dir im Gegenzug entweder ein entsprechender Zuschlag bezahlt oder dir gestattet werden, deine Überstunden auszugleichen. In diesem Fall tauschst du dein Überstundenkontingent gegen zusätzliche Freizeit.
Das Gesetz schützt dich!
Wenn du über die gesetzlich festgelegte Maximalgrenze deiner Arbeitsstunden kommst und dabei einen Arbeitsunfall hast, macht die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen massive Probleme oder bezahlt gar nicht.
Falls sich dein Betrieb bzw. deine Dienststelle nicht an gesetzliche Vorgaben hält oder dich unter Druck setzt, sprich schnellstmöglich mit deiner Interessenvertretung im Betrieb oder deiner ver.di Jugend vor Ort.
Minusstunden
Du möchtest und sollst etwas lernen und hast daher das Recht, deine Arbeitszeit im Betrieb zu verbringen. Wenn du nach Hause geschickt wirst, z. B. weil es gerade nichts zu tun gibt, darfst du das als bezahlte Freistellung sehen. Lass dir so etwas also nicht als Minusstunden abziehen und wende dich im Fall des Falles an deine Interessenvertretung!