Ausbildungsvertrag
Laut Berufsbildungsgesetzes musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen schriftlichen Vertrag, also einen Ausbildungsvertrag abschließen, bevor du deine Ausbildung startest. Falls du zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt bist, muss zusätzlich eine gesetzliche Vertretung (also vermutlich deine Mutter oder dein Vater) den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Vorher solltest du zusammen mit deiner ver.di Jugend vor Ort und deinen Eltern alle Inhalte sorgfältig lesen. Bei Unklarheiten kannst du vor der Unterschrift des Ausbildungsvertrags offene Fragen mit deiner Ausbildungsstätte klären.
Es lohnt sich, den Ausbildungsvertrag von deiner zuständigen Gewerkschaft prüfen zu lassen. Von ihr erfährst du auch, welcher Tarifvertrag für dich gilt und wie sich diese tariflichen Regelungen durch eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft verbessern lassen.
Weil das alles mitunter auch länger dauern kann, solltest du dir von deiner Ausbildungsstätte einige Tage vor dem Ausbildungsbeginn schon mal einen Vertragsvordruck geben lassen. Achte bei der Prüfung deines Ausbildungsvertrages insbesondere auf etwaige unzulässige Angaben, deine ver.di Jugend vor Ort hilft dir dabei, sie zu finden.
Vertragsinhalte
Dein Ausbildungsvertrag muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
- Ziel deiner Ausbildung (also die genaue Berufstätigkeit, für die du ausgebildet wirst)
- sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung
- Start und Dauer deiner Ausbildung
- Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (also alle Details zum Ausbildungsbetrieb und zu deinen Praxisstationen)
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann (z. B. bei einem Ausbildungsplatzwechsel oder einem Abbruch der Ausbildung)
- allgemeine Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die in deinem Vertrag Anwendung finden
-
deinen korrekten und vollständigen Ausbildungsplan (im Vertragsanhang)
Wichtig:
Sämtliche nachträglichen Ergänzungen und Änderungen an deinem Vertrag müssen schriftlich festgehalten und nochmals von beiden Parteien unterschrieben werden. Mündliche Absprachen außerhalb des Ausbildungsvertrags sind ungültig!
Hefte dein Vertragsexemplar am besten zu deinen weiteren Ausbildungsunterlagen in einem eigenen Ordner ab, damit du nochmal nachschlagen kannst, was du tatsächlich unterschrieben hast.
Unzulässige Angaben
Manche Ausbildungsfachkräfte halten sich nicht an die vorgeschriebenen Vertragsinhalte oder ergänzen sie durch unzulässige Regelungen, wie du sie in unserer folgenden Liste findest. Keine Sorge: Alle Vereinbarungen, die gesetzlichen Vorschriften widersprechen, sind ungültig – das gilt sogar, falls du den Vertrag schon unterschrieben hast!
Was auf keinen Fall in einen Ausbildungsvertrag gehört:
- niedrigeres Gehalt oder weniger Urlaub als die tarifvertraglichen Regelungen deiner Branche vorgeben (ggf. kannst du auch nach der Probezeit eine Korrektur einfordern)
- jede Form von Entgelt, das du für deine Ausbildung bezahlen sollst (z. B. für Arbeitsmittel oder Zusatzkurse)
- jede Art von Vereinbarung, dass du auch nach Abschluss der Ausbildung für den Betrieb arbeiten musst (sofern nicht explizit deine Übernahme ausgehandelt ist)
- irgendwelche Angaben, dass du nach der Ausbildung deinen angestrebten Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben darfst
- ein Ausschluss der Möglichkeit, den Vertrag von dir aus zu kündigen
-
alle Arten von Schadensersatzansprüchen, die vorab eingeschränkt, ausgeschlossen oder durch Pauschalbeträge reguliert sind
Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Ausbildungsvertrag solche Formulierungen enthält, dann wende dich an deine ver.di Jugend vor Ort. Dort gibt es Fachleute, die genau wissen, was in den Ausbildungsvertrag gehört und was nicht.