Versicherung und Studium
Im Studium beziehst du nicht zwingend ein Einkommen und leistest daher keine einkommensabhängigen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Ohne diese Beitragszahlungen hättest du normalerweise auch keinen Anspruch auf Leistungen.
Aber: Studierende genießen einen Sonderstatus in der Sozialversicherung, den „Studentenstatus“. Studentische Arbeitskräfte haben entsprechend den "Werkstudentenstatus".
Achtung: Für dual Studierende gelten andere Regeln. Alle Infos dazu findest du auf unserem Infoportal für dual Studierende.
Sozialversicherung und Sozialabgaben
Als Sozialabgaben werden alle Gelder zusammengefasst, die für Sozialversicherungen monatlich vom Erwerbseinkommen abgezogen werden. Dazu gehören die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.
Nur bei einem Minijob werden keine Steuern oder Abgaben fällig. Der Minijob hat einen Sonderstatus, durch den Beschäftigte von den Zahlungen befreit sind. Verdienst du regelmäßig nicht über 520 Euro im Monat, gilt für dich also: Brutto ist gleich Netto.
Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für alle Personen. Solange du also an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist, musst du unter allen Umständen krankenversichert sein.
In Frage kommt dafür die studentische Krankenversicherung, die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, die sogenannte "freiwillige Versicherung" oder eine private Krankenversicherung.
Was sind die Unterschiede?
Die meisten Studierenden sind familienversichert. Das bedeutet, dass sie während des Studiums kostenlos bei ihren Eltern mit krankenversichert sind. Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass du jünger als 25 Jahre bist und dein regelmäßiges monatliches Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze wird regelmäßig angepasst, 2023 liegt sie bei 485 Euro pro Monat.
Eine Ausnahme bildet die Familienversicherung durch eine Ehepartnerschaft: Bist du verheiratet und dein*e Partner*in studiert nicht, bist du über ihn*sie mitversichert. In diesem Fall gilt keine Altersgrenze.
Für alle anderen gilt: Wenn du deinen 25. Geburtstag feierst oder regelmäßig über der Einkommensgrenze verdienst, verlierst du deinen Status in der Familienversicherung und stattdessen kommt für dich die studentische Krankenversicherung in Frage.
Für die studentische Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse werden reduzierte Beiträge fällig. Erst wenn Studierende das 30. Lebensjahr vollenden oder über dem 14. Fachsemester sind, müssen sie sich mit vollem Beitrag gesetzlich oder privat versichern. Hier solltest du dich gründlich über die verschiedenen Angebote informieren.
Es gibt außerdem verschiedene Ausnahmeregelungen, mit denen du auch nach dem 30. Lebensjahr noch studentisch versichert sein kannst, z. B. wenn du ein Kind bekommen hast oder auf dem zweiten Bildungsweg studierst.
Im Urlaubssemester
Wenn du dich vom Studium beurlauben lässt und währenddessen wenig oder gar nicht arbeitest, behältst du in der Sozialversicherung den Studierendenstatus.
Solltest du dagegen im Urlaubssemester nicht nur einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, werden einkommensabhängige Beiträge an alle Sozialversicherungszweige fällig – auch an die Krankenkasse!
Weitere Versicherungen im Studium
Während deines Studiums hast du in der Regel nicht viel Geld und solltest dich nur mit den nötigsten Versicherungen belasten. Neben einer Krankenversicherung brauchst du auf jeden Fall eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Prüf nach, ob du hierfür eventuell noch bei deinen Eltern mitversichert bist.
Ebenfalls Sinn macht unter Umständen eine Berufsunfähigkeitsversicherung und natürlich eine Fahrzeugversicherung, falls du ein Auto oder ein Motorrad hast.
Alles weitere hat Zeit, bis deine Finanzlage besser ist.