Finanzen
Was kostet das Leben? Oder auch: Was kostet die Welt? Mit dem Start ins Studium kommen neue finanzielle Verantwortungen auf dich zu. Du musst Miete zahlen, dich um deine Verpflegung kümmern und einmal pro Halbjahr den Semesterbeitrag aufbringen.
Anders gesagt: Das erste Mal auf eigenen Beinen zu stehen, ist gar nicht so einfach. Aber mit ein paar Infos und Tipps wirst du das sicher schaffen!
Essentiell wichtig sind drei Bereiche, für die du unbedingt genügend Geld einkalkulieren und beiseitelegen musst:
- Unterkunft
- Verpflegung
-
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Wenn du einen Überblick über deine Kosten hast, kommt die Frage nach deinen Einnahmen. Hier gibt es verschiedene Optionen.
Unterhalt oder BAföG
Prinzipiell sind deine Eltern dazu verpflichtet, dich während deines Studiums finanziell zu unterstützen. Weil das aber nicht alle können, gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG). Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Dafür gibt es einen monatlichen Förderbetrag.
Bekomme ich BAföG und wenn ja, wie viel?
Ob ein BAföG-Antrag für dich sinnvoll ist, kannst du mit Hilfe des Bafög-Rechners vorab kalkulieren. In der Regel wird BAföG elternabhängig gezahlt. Das bedeutet, wenn deine Eltern ein zu geringes Einkommen haben, um dich während deines Studiums finanziell zu unterstützen, bekommst du stattdessen BAföG.
Der BAföG-Höchstsatz liegt ab dem Wintersemester 2022/23 bei 934 €, sofern du nicht bei den Eltern wohnst und keine Familienversicherung mehr möglich ist. Den BAföG-Antrag stellst du einmal im Jahr. So werden Änderungen im Einkommen deiner Eltern oder bei deinen Wohnkosten einbezogen. Die Förderdauer entspricht grundsätzlich der Regelstudienzeit.
Rückzahlung
Die eine Hälfte des BAföG ist ein Zuschuss – den bekommst du geschenkt. Die andere Hälfte ist ein Darlehen – das musst du zurückzahlen. Sobald dein erster Studienabschluss (in der Regel der Bachelor) oder die Förderungshöchstdauer fünf Jahre zurückliegen, musst du mit der Tilgung starten. Die Höchstgrenze des zurückzuzahlenden BAföG liegt derzeit bei 10.000 Euro.
Darlehen und Studienkredit
Wenn du die Regelstudienzeit überschritten hast oder wegen intensiver Prüfungsvorbereitungen keine Zeit zum Arbeiten bleibt, kann es finanziell eng werden. Der KfW-Studienkredit kann dir hier weiterhelfen. Damit kannst du monatlich zwischen 100 und 650 Euro bekommen. Ein Erst- oder Zweitstudium kann bis zu 14 Semester lang durch den KfW-Studienkredit gefördert werden. Die Auszahlung des Gesamtbetrags in einer Summe ist nicht möglich.
Wie hoch dein Einkommen oder Vermögen ist, spielt keine Rolle. Die Rückzahlung beginnt 18 Monate nach der letzten Auszahlung. Bei einem staatlichen Bildungskredit sind die Zinsen niedriger als bei gewöhnlichen Banken. Allerdings musst du – anders als beim BAföG – trotzdem die volle Summe plus Zinsen zurückzahlen.
Wer die Förderungshöchstdauer beim BAföG überschritten hat, aber innerhalb der folgenden vier Semester zur Abschlussprüfung zugelassen wird, kann eine Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Derartige Studienabschluss- oder Überbrückungsdarlehen werden häufig von der lokalen Studentischen Darlehenskasse des Studentenwerks oder anderen Organisationen angeboten. Das Angebot samt Konditionen ist sehr unterschiedlich, am besten du informierst dich dazu in der Sozialberatung deiner Hochschule.
Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die den Lebensunterhalt von Kindern sichern soll, indem ihre Eltern finanziell entlastet werden. Aktuell beträgt der Kindergeldsatz mindestens 250 Euro im Monat. Kindergeld kannst du während deines Studiums bis zu deinem 25. Geburtstag bekommen. Sobald du dein Studium jedoch abbrichst oder erfolgreich beendest, verlierst du den Anspruch auf Kindergeld.
Nebenjob
Neben dem Studium zu jobben gehört für viele Studierende dazu. Ob Kellnern, Nachhilfe geben oder ein Job in deinem Fachgebiet – die Regeln sind für alle gleich. Ausführliche Informationen findest du unter dem Punkt Jobben.
Hier nur zwei wichtige Infos:
- Im Studium darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst giltst du als regulär beschäftigt und verlierst deinen Anspruch auf die Familienversicherung in der Krankenkasse. Ausnahmen bilden hier die Semesterferien. Während der Ferien darfst du mehr arbeiten, um deinen Geldbeutel aufzufüllen.
-
Wenn du nicht über 520 Euro pro Monat verdienst, hast du einen sogenannten Minijob und bist von Steuern und Abgaben befreit. Die 520-Euro-Grenze gilt inklusive Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld. Sobald du mehr verdienst, bist du nicht mehr über deine Eltern familienversichert und bezahlst Lohnsteuer.5200 Euro pro Monat sind außerdem die Höchstgrenze, die du ggf. zum BAföG dazuverdienen darfst, ohne dass es beim BAföG zu Abzügen kommt.
Wer regelmäßig mehr als 520 Euro und maximal 2000 Euro Monatslohn bekommt, arbeitet in einem Übergangsbereich, einem sogenannten Midijob. Für dich bedeutet das, dass du nicht weiter familienversichert bist. Aber keine Angst, Krankenkassen haben für Studierende angepasste Tarife. Außerdem musst du mit einem Midijob in die Rentenversicherung einzahlen. Die Prozentsätze werden an dein Einkommen angepasst.
Stipendium
Zugegeben, nur fünf Prozent aller Studierenden kommen in den Genuss eines Stipendiums – aber vielleicht gehörst du dazu? Eine Recherche lohnt sich, denn es gibt heute zahlreiche verschiedene Stipendien. Manche Programme fördern junge Menschen mit besonders guten Studienleistungen, andere fördern politisch Engagierte oder Studierende aus dem Ausland.
Förderprogramm der Hans-Böckler-Stiftung
Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Die HBS bietet unterschiedliche Stipendien und Studienförderungen.
So gibt es das Stipendium für junge Menschen, die gerade ins Studium starten. Es soll speziell denjenigen ein erfolgreiches Studium ermöglichen, für die der Weg an die Hochschule nicht selbstverständlich ist.
Es werden Studienanfänger*innen gefördert, die sehr gute bis gute Leistungen sowie gewerkschaftliches und/oder gesellschaftspolitisches Engagement erbringen. Hier wird auch ausdrücklich das Studium auf dem dritten Bildungsweg (ohne Abitur) gefördert.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Du kannst Wohngeld allerdings nur beantragen, wenn dein Antrag auf BAföG abgelehnt wurde. Den Antrag auf Wohngeld reichst du bei der zuständigen Wohngeldbehörde deiner Stadt ein. Wichtig: Ob du in einer WG oder allein lebst, ist für die Beantragung von Wohngeld unerheblich.
Du hast möglicherweise einen Wohngeldanspruch, wenn du außerdem:
- BAföG als Bankdarlehen beziehst.
- BAföG beziehst und jemand in deinem Haushalt ALG II bezieht.
-
ein Stipendium bekommst.
Keinen Wohngeldanspruch haben dagegen:
- BAföG-Empfänger*innen, die allein leben.
-
BAföG-Empfänger*innen, die bei ihren Eltern wohnen, wobei Mutter und auch Vater ALG II erhalten. Studierende können in diesem Fall stattdessen Mietzuschuss nach Hartz IV beantragen!
Die Höhe des Wohngelds hängt von deinem Einkommen ab und in vielen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen du in einem Haushalt wohnst. Ohne Einkommen kannst du kein Wohngeld bekommen, denn du musst nachweisen, dass deine Grundkosten gedeckt sind – das Wohngeld ist nur eine Aufstockung. Zum Einkommen zählen neben steuerpflichtigen Einkünften ggf. auch eine Waisenrente oder ein Stipendium.