Arten von Praktika
Ein Praktikum hilft dir, betriebliche Abläufe in einem bestimmten Berufsfeld kennenzulernen. Darum, so sind sich Gesetzgeber und Gerichte einig, gilt ein Praktikum als Teil deiner individuelle Bildung. Das Lernen steht im Vordergrund: Praktikant*innen dürfen nicht für die tägliche Arbeit eingeplant sein, sondern laufen zusätzlich im Betrieb mit!
Dabei gibt es viele verschiedene Arten von Praktika, die auch unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Grundsätzlich muss zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unterschieden werden. Zu den Pflichtpraktika gehören zum Beispiel das Vorpraktikum, das Praxissemester, das Fachpraktikum oder auch einige Schulpraktika. Diese sind in vielen Ausbildungs- und Studiengängen vorgeschrieben. Die Dauer ist meist in der Prüfungsordnung festgelegt.
Freiwillige Praktika sind dagegen nicht vorgeschrieben, so wie ein Auslandspraktikum oder ein Schnupperpraktikum. Sie helfen dir, dich zu orientieren, Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn oder Berufseinstieg zu überbrücken und auch, um Berufserfahrung zu sammeln.
Schulpraktikum
In quasi allen Schulen gehört ein Praktikum dazu. Meist für einen Zeitraum von ein bis vier Wochen kannst du dabei in einen Beruf deiner Wahl hineinschnuppern. Während dieser Zeit hast du keinen Unterricht, sondern bist im von dir ausgewählten Betrieb tätig. Häufig musst du darüber einen Praktikumsbericht schreiben. Das entscheidet deine Schule – auch, ob der Bericht benotet wird. In jedem Fall machst du dabei wertvolle Erfahrungen für deinen künftigen Berufsweg.
Praxistage
Praxistage sind ähnlich dem Schulpraktikum eine Option, ein Berufsfeld anzutesten. Allerdings verteilen sie sich über das ganze Schuljahr, zum Beispiel mit einem festen Praktikumstag pro Woche. Da diese Praxistage von der Schule vorgeschrieben sind, finden sie auch während der Schulzeit statt.
Vorpraktikum / Anerkennungspraktikum
Einige Studiengänge schreiben ein Praktikum vor, das du vor dem eigentlichen Studium absolvieren musst. Du bekommst in diesem maximal drei Monate dauernden Vorpraktikum einen guten Einblick in dein künftiges Arbeitsfeld. Damit sparst du unter Umständen einige frustrierende Semester, indem du schon vor Studienbeginn feststellst, dass es doch der falsche Beruf für dich ist. Meistens musst du das Vorpraktikum abgeschlossen haben, um dich an der Uni oder Fachhochschule einschreiben zu können. Informiere dich daher möglichst frühzeitig, welche Voraussetzungen in dem von dir favorisierten Studiengang gelten. Übrigens kannst du dir das Vorpraktikum sparen, wenn du im betreffenden Bereich bereits eine Ausbildung absolviert hast.
Fachpraktikum
Das Fachpraktikum ist ein Pflichtpraktikum, das Berufsschulen manchmal vorschreiben. Die Praxisphasen wechseln sich dabei mit den Unterrichtszeiten in der Schule ab – entweder ein bis mehrere Tage pro Woche über das ganze Schuljahr verteilt – oder mehrere Wochen teilweise sogar Monate am Stück. Ein Praktikumsbericht am Ende ist in der Regel Pflicht.
Praxissemester
Ein Praxissemester ist ein fester Bestandteil mancher Studiengänge. Im Unterschied zum Vorpraktikum musst du es aber nicht vor dem Studium, sondern erst nach einigen Semestern absolvieren. Damit kannst du dein theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen in deinem Fachgebiet ergänzen. Nicht selten schreiben Studierende ihre Bachelorarbeit über ein Projekt, das sie im Rahmen ihres Praxissemesters in einem Unternehmen betreut haben. Es dauert in der Regel fünf bis sechs Monate.
Freiwilliges Praktikum
Im Unterschied zu den beschriebenen Pflichtpraktika sind bei einem freiwilligen Praktikum Tätigkeit und Dauer nicht vorgeschrieben. Du kannst vollkommen frei wählen, wo du gerne ein Praktikum machen würdest. Allerdings musst du dich darum auch selbst kümmern. Stellen für freiwillige Praktika sind selten ausgeschrieben, sodass du selbst bei deinem Wunschbetrieb nachfragen musst. Am besten rufst du direkt dort an. Ein freiwilliges Praktikum kannst du in den Ferien machen oder direkt bevor deine Ausbildung oder dein Studium beginnt. Den Termin musst du mit der Praktikumsstelle selbst vereinbaren. Ob du eine Vergütung dafür bekommst, hängt von der Dauer des Praktikums ab und ggf. musst du die Höhe der Bezahlung ebenfalls selbst aushandeln. Am Ende solltest du dir aber in jedem Fall ein Praktikumszeugnis ausstellen lassen, denn eventuell kannst du dir die gesammelten Erfahrungen bei der anschließenden Ausbildung oder für dein Studium anrechnen lassen.
Vergütung
Pflichtpraktika, die in deiner Ausbildung oder von deiner Hochschule vorgeschrieben sind, müssen nicht nach dem Mindestlohn vergütet werden. Du kannst du aber selbstverständlich versuchen eine freiwillige Vergütung mit dem Betrieb aushandeln. Freiwillige Praktika fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, wenn sie maximal drei Monate dauern. Allerdings muss eine angemessene Vergütung zum Bestreiten des Lebensunterhalts gezahlt werden. Für freiwillige Praktika, die länger als vier Monate dauern, ist der Mindestlohn zu zahlen. Das gilt auch grundsätzlich für alle freiwilligen Praktika, die du nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium absolvierst.