Rechte und Pflichten von Erwerbstätigen
Ein Arbeitsplatz bedeutet für dich im besten Fall – und so sollte es sein – ein festes Einkommen, berufliche Perspektiven und eine gewisse Planungssicherheit. Daneben hast du als Angestellte*r auch bestimmte Rechte und Pflichten. Die Wesentlichen ergeben sich aus deinem Arbeitsvertrag.
Rechte
Hauptrecht von Beschäftigten ist es, ihre vereinbarte Entlohnung zu erhalten. Dabei gilt der Grundsatz: Ohne Geld keine Leistung!
Weitere Rechte von Erwerbstätigen:
- Materialien und Werkzeuge müssen den geltenden Bestimmungen in Bezug auf Sicherheit für Leib und Leben entsprechen (Fürsorgepflicht der Betriebe und Dienststellen gegenüber den Beschäftigten).
- Wenn du aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest, hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
- Du hast Anrecht auf ein bestimmtes Mindestmaß an Urlaubstagen pro Jahr (auch wenn davon ein Teil als Pflichturlaub terminlich vorgeben werden darf).
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Aus den Mitbestimmungsgesetzen ergeben sich für dich u. a. ein aktives und ein passives Wahlrecht bei der Wahl eines Betriebs- bzw. Personalrats.
Außerdem hast du noch ein Recht, das sich nicht aus dem Arbeitsvertrag ergibt: die Koalitionsfreiheit. Sie bedeutet, dass du einer Gewerkschaft beitreten, dich im Betrieb gewerkschaftlich betätigen und auch streiken darfst. Dazu findest du hier auf unserer Seite weitere Details zu Rechten speziell von Auszubildenden. Viele dieser Hinweise gelten auch beim Berufseinstieg.
Wenn deine Arbeitsstätte mit der Gehaltsauszahlung im Verzug ist oder dir dein Gehalt vorenthält, dann melde dich schnellstmöglich bei deinem Betriebs- oder Personalrat. Außerdem unterstützt dich deine ver.di Jugend vor Ort!
Pflichten
Die Hauptpflicht von Beschäftigten ist es, die vereinbarte Arbeit zu leisten.
Darüber hinaus gibt es einige Nebenpflichten wie:
- Treuepflicht gegenüber dem Betrieb bzw. der Dienststelle
- Verschwiegenheitspflicht bzgl. dir anvertrauter Betriebsgeheimnisse und vertraulicher Informationen
- pfleglicher Umgang mit den dir anvertrauten Materialien und Werkzeugen
- Wettbewerbsverbot
- Abwerbungsverbot
- wechselseitige Rücksichtnahme innerhalb des Kollegiums
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Schutzpflichten bzgl. Arbeitssicherheit u. ä.
Hier auf unserem Infoportal findest du weitere Details zu Pflichten speziell in der Ausbildung. Viele dieser Hinweise gelten auch noch beim Berufseinstieg!
Wenn dir Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, wende dich schnellstmöglich an deinen Betriebsrat bzw. Personalrat oder an deine ver.di Jugend vor Ort!