Arbeitsvertrag
Dein Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen dir und einem Betrieb oder einer Dienststelle. Wenn die Personalabteilung dir deinen Vertrag vorlegt, prüfe ihn vor der Unterschrift sehr sorgfältig – am besten mit Unterstützung deiner ver.di Jugend, dann bist du vor bösen Überraschungen sicher!
Bist du länger als einen Monat beschäftigt, hast du durch das Nachweisgesetz Anspruch auf einen Arbeitsvertrag als Nachweis der Vertragsbedingungen. Gleichzeitig ist auch ein mündlich geschlossenes Arbeitsverhältnis gültig.
Wichtig ist jedenfalls: Ohne schriftlichen Vertrag wirst du fast immer den Kürzeren ziehen – z. B. beim Streit um deinen Lohn oder bei einer Kündigung. Daher ist es immer gut, auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu bestehen.
In deinen Arbeitsvertrag gehören grundsätzlich:
- Name und Anschrift aller Vertragspartner*innen
- Arbeitsort
- Beginn der Beschäftigung
- vorgesehene Dauer (bei befristeten Beschäftigungen)
- genaue Beschreibung aller Arbeitsbereiche
- Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts
- regelmäßige Arbeitszeit
- Regelungen zu Überstunden
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Anspruch auf Erholungs- und Bildungsurlaub inkl. Dauer, Lohnfortzahlung im Urlaub und Urlaubsgeld
- Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
- Regelungen zur Probezeit
-
Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen
Bei Unsicherheit, ob dein Arbeitsvertrag in Ordnung ist, sprich so schnell wie möglich mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat oder mit deiner ver.di Jugend vor Ort. Dort bekommst du auch Auskunft über in deinem Fall anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Schutzbestimmungen.
Befristeter Arbeitsvertrag
Wenn ein Arbeitsverhältnis nur eine bestimmte Zeit lang gelten soll, handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Befristete Arbeitsverhältnisse werden immer häufiger, haben aber super viele Nachteile für die Angestellten. Eine langfristige Planung und finanzielle Sicherheit sind mit einem befristeten Arbeitsvertrag quasi unmöglich.
Es gibt zwei Arten von Befristungen:
- die durch einen sachlichen Grund gerechtfertigte Befristung
- die sachgrundlose Befristung
Dein Arbeitsvertrag kann durch einen sachlichen Grund befristet werden, wenn:
- der betriebliche Bedarf an deiner Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht.
- die Befristung im Anschluss an deine Ausbildung oder dein Studium erfolgt, um dir den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.
- du zur Vertretung einer anderen im Person im Unternehmen beschäftigt wird.
- die Eigenart deiner Arbeitsleistung eine Befristung rechtfertigt.
- die Befristung zur Erprobung erfolgt.
- in deiner Person liegende Gründe die Befristung rechtfertigen.
- du aus Haushaltsmitteln vergütet wirst, die haushaltsrechtlich für eine befristete Tätigkeit bestimmt sind und du diese Tätigkeit übernimmst.
-
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
Diese ganzen Gründe gelten aber nicht, wenn mit demselben Betrieb bzw. dieser Dienststelle bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Gilt eine sachgrundlose Befristung, d. h. ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, ist sie nur bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Nur in diesem Zeitraum ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Befristungen sind immer eine Belastung für die Beschäftigten, sie führen zu Planungsunsicherheit und machen auf Dauer nicht nur unzufrieden, sondern können zu handfesten Problemen führen, z. B. bei der Wohnungssuche, bei der Aufnahme von Krediten oder auch bei individuellen Fragen der Familienplanung.
ver.di kämpft gemeinsam mit ihren Mitgliedern für die Eindämmung von Befristungen. Wir fordern Flexibilität für die Beschäftigten – nicht für die Arbeitgeberseite!