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Zwei junge Frauen genießen die Aussicht vom Balkon.

Wohngeld während der Ausbildung

Die Ausbildung hat begonnen und ihr zieht bei euren Eltern aus. Vielleicht wohnt ihr auch schon allein. Unter bestimmten Voraussetzungen habt ihr Anspruch auf Wohngeld.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Generell gilt: Wer während der Ausbildung BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dazu gelten allerdings jede Menge Ausnahmen.

In den folgenden Sonderfällen könnt ihr – trotz Bezug von BAföG oder BAB – zusätzlich noch Wohngeld beantragen:

Haushalte in denen auch Nichtauszubildende wohnen

Wenn ihr ein Kind habt, könnte dieses Kind Anspruch auf Wohngeld haben, selbst dann, wenn ihr selbst nicht anspruchsberechtigt seid. Auch eure*r Partner*in oder Verwandten, mit denen ihr zusammenwohnt, können Wohngeld beantragen, wenn sie selbst keine Ausbildung machen.

Ausschluss von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wenn ihr aus bestimmten Gründen keinen Anspruch mehr auf BAföG habt, dann könnt ihr ebenfalls Wohngeld beantragen. Das kann der Fall sein, wenn ihr zum Beispiel die Förderungshöchstdauer überschreitet oder wegen eines nicht genehmigten Fachrichtungswechsels oder dem Abbruch der Ausbildung euren Anspruch auf Bafög verloren habt. Falls ihr wegen Unterhaltsansprüchen gegen eure Eltern kein BAföG bekommt oder, weil euer eigenes Vermögen ausreicht, könnt ihr allerdings kein Wohngeld beantragen.

Auch Auszubildene, die keine BAB bekommen, weil sie das Ausbildungsverhältnis ohne berechtigen Grund gelöst haben oder bereits die zweite Berufsausbildung machen, dürfen Wohngeld beantragen.

Bezug von BAföG als Volldarlehen

Wenn ihr BAföG ausschließlich als Volldarlehen bezieht, weil ihr zum Beispiel Hilfe zum Studienabschluss oder wegen mehrmaligem Fachrichtungswechsel kein reguläres BAföG mehr bekommt, dürft ihr einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Erhalt eines Stipendiums

Wenn ihr ein Stipendium (z.B. von einem Begabtenförderungswerk) bekommt, habt ihr möglicherweise auch Anspruch auf Wohngeld.

Andere Möglichkeit: Ihr be­zieht BAföG und wohnt bei euren El­tern, die ALG II be­zie­hen. Dann könnt ihr einen Miet­zu­schuss beim Job­cen­ter be­an­tra­gen und braucht kein Wohn­geld.

Höhe des Wohngeldanspruchs

Das Wohn­geld ist zweckgebunden und soll dazu beitragen, dass ihr eure Woh­nungs­kos­ten decken könnt. Dabei müsst ihr ein Mindesteinkommen nachweisen, mit dem ihr eure Le­bens­hal­tungs­kos­ten ab­züg­lich der Mie­te monatlich ab­de­cken könnt.

Die Hö­he des Wohn­geldan­spruchs hängt vor allem von eurem Einkommen ab, aber in einigen Fällen auch vom Ein­kom­men der­je­ni­gen, mit de­nen ihr zu­sam­men­wohnt. Für eine erste Einschätzung könnt ihr den Wohn­geld­rech­ner des BMI (Stand 2020) nutzen.

Was zählt zum Einkommen? Neben den steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­ten, z.B. aus der Er­werbs­ar­beit, werden auch Wai­sen­ren­ten oder Sti­pen­di­en angerechnet.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Das Wohn­geld könnt ihr beim So­zi­al­amt, beim Wohn­geld­amt oder bei der Wohn­geld­stel­le der ei­ge­nen Ge­mein­de beantragen. Beachtet bitte, dass das Wohn­geld erst ab dem Mo­nat der An­trag­stel­lung ge­währt wird! Also schiebt den Antrag nicht zu lang auf! Ihr müsst auch viele Nachweise vorlegen, die ihr allerdings auch nachreichen könnt!

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