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Wohngeld während der Ausbildung
Die Ausbildung hat begonnen und ihr zieht bei euren Eltern aus. Vielleicht wohnt ihr auch schon allein. Unter bestimmten Voraussetzungen habt ihr Anspruch auf Wohngeld.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Generell gilt: Wer während der Ausbildung BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dazu gelten allerdings jede Menge Ausnahmen.
In den folgenden Sonderfällen könnt ihr – trotz Bezug von BAföG oder BAB – zusätzlich noch Wohngeld beantragen:
Haushalte in denen auch Nichtauszubildende wohnen
Wenn ihr ein Kind habt, könnte dieses Kind Anspruch auf Wohngeld haben, selbst dann, wenn ihr selbst nicht anspruchsberechtigt seid. Auch eure*r Partner*in oder Verwandten, mit denen ihr zusammenwohnt, können Wohngeld beantragen, wenn sie selbst keine Ausbildung machen.
Ausschluss von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wenn ihr aus bestimmten Gründen keinen Anspruch mehr auf BAföG habt, dann könnt ihr ebenfalls Wohngeld beantragen. Das kann der Fall sein, wenn ihr zum Beispiel die Förderungshöchstdauer überschreitet oder wegen eines nicht genehmigten Fachrichtungswechsels oder dem Abbruch der Ausbildung euren Anspruch auf Bafög verloren habt. Falls ihr wegen Unterhaltsansprüchen gegen eure Eltern kein BAföG bekommt oder, weil euer eigenes Vermögen ausreicht, könnt ihr allerdings kein Wohngeld beantragen.
Auch Auszubildene, die keine BAB bekommen, weil sie das Ausbildungsverhältnis ohne berechtigen Grund gelöst haben oder bereits die zweite Berufsausbildung machen, dürfen Wohngeld beantragen.
Bezug von BAföG als Volldarlehen
Wenn ihr BAföG ausschließlich als Volldarlehen bezieht, weil ihr zum Beispiel Hilfe zum Studienabschluss oder wegen mehrmaligem Fachrichtungswechsel kein reguläres BAföG mehr bekommt, dürft ihr einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Erhalt eines Stipendiums
Wenn ihr ein Stipendium (z.B. von einem Begabtenförderungswerk) bekommt, habt ihr möglicherweise auch Anspruch auf Wohngeld.
Andere Möglichkeit: Ihr bezieht BAföG und wohnt bei euren Eltern, die ALG II beziehen. Dann könnt ihr einen Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen und braucht kein Wohngeld.
Höhe des Wohngeldanspruchs
Das Wohngeld ist zweckgebunden und soll dazu beitragen, dass ihr eure Wohnungskosten decken könnt. Dabei müsst ihr ein Mindesteinkommen nachweisen, mit dem ihr eure Lebenshaltungskosten abzüglich der Miete monatlich abdecken könnt.
Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt vor allem von eurem Einkommen ab, aber in einigen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen ihr zusammenwohnt. Für eine erste Einschätzung könnt ihr den Wohngeldrechner des BMI (Stand 2020) nutzen.
Was zählt zum Einkommen? Neben den steuerpflichtigen Einkünften, z.B. aus der Erwerbsarbeit, werden auch Waisenrenten oder Stipendien angerechnet.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Das Wohngeld könnt ihr beim Sozialamt, beim Wohngeldamt oder bei der Wohngeldstelle der eigenen Gemeinde beantragen. Beachtet bitte, dass das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird! Also schiebt den Antrag nicht zu lang auf! Ihr müsst auch viele Nachweise vorlegen, die ihr allerdings auch nachreichen könnt!