Zum Inhalt springen

So vielfältig ist die Reduzierung der Arbeitszeit

Vier-Tage-Woche, Arbeiten in Teilzeit oder eine bessere Work-Life-Balance – die Reduzierung von Arbeitszeit ist derzeit in aller Munde. In verschiedenen Tarifrunden spielt sie ebenso eine Rolle wie in der individuellen Lebensplanung. Welche Argumente sprechen für eine Reduzierung der Arbeitszeit? Was genau ist eigentlich darunter zu verstehen? Welche Modelle gibt es und wie funktionieren die? Und geht das auch in der Ausbildung? Hier erfährst du mehr.

Mehr Freizeit, weniger Arbeit: Zahlreiche Umfragen belegen, dass der Wunsch nach mehr Freizeit groß ist – insbesondere unter jüngeren Beschäftigten. Zeit ist für viele neben einer guten und fairen Bezahlung zu einer Art zweiten Währung geworden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden auch immer wieder gesundheitliche Aspekte genannt. Durch Personalmangel und Arbeitsverdichtung steigen die Zahlen, die zu psychischen – und krankmachenden – Belastungen im Job führen. Von mehr Freizeit versprechen sich viele eine bessere Erholung von stressenden Faktoren im Beruf und hoher Belastung. Und viele, die sich eine bessere Work-Life-Balance wünschen, argumentieren auch, dass mehr erholsame Lebensphasen zu einer höheren Zufriedenheit und letztlich wiederum zu mehr Effizienz im Job führen würden.

Reduzierung der Arbeitszeit – wie läuft das bisher?

Wird aktuell über die Arbeitszeitreduzierung debattiert, geht es meist um die eher individuelle Frage nach Vollzeit oder Teilzeit. Wie viel Stunden eine volle Stelle bedeuten, ist über Tarifverträge geregelt oder – wenn es diese nicht gibt – im Arbeitsvertrag festgelegt. Alles, was von dieser Vollzeit abweicht, ist eigentlich Teilzeit.

Teilzeit kann in ganz unterschiedlichen prozentualen Formaten daherkommen, also zum Beispiel als halbe Stelle (50 Prozent) oder auch als zwei Drittel-Stelle oder 78 Prozent-Kraft. Reduziert sich die Arbeitszeit, werden Lohn oder Gehalt entsprechend angepasst. Das betrifft auch die jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sofern dies nicht anders im Betrieb geregelt ist. Und auch der Urlaubsanspruch errechnet sich aus den vertraglich festgelegten Arbeitstagen. Reduzieren sich die Arbeitstage, hat das also auch Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, denn dieser berechnet sich immer auf Basis der vereinbarten Arbeitstage und nicht auf Grundlage der vereinbarten Arbeitszeit.

Reduzierung der Arbeitszeit kann vielerlei bedeuten, zum Beispiel die Reduzierung der Wochenarbeitszeit, die tägliche Arbeitszeit oder auch der wöchentlichen Arbeitstage. Die wöchentlichen Arbeitsstunden sind in der Regel Bestandteil des Tarifvertrags. Wird der gekündigt, können Gewerkschaften und Arbeitgeber über die Arbeitszeitregelungen verhandeln.

Welche Auswirkungen eine Reduzierung der Arbeitszeit über den Tarifvertrag hat, legen die Sozialpartner fest. So gibt es zum Beispiel tarifliche Regelungen, die Beschäftigten Wahlmodelle zwischen Geld und Freizeit einräumen. In manchen Tarifauseinandersetzungen haben Gewerkschaften Arbeitszeitreduzierungen mit vollem Lohnausgleich durchgesetzt, manchmal müssen aber auch die Kolleginnen und Kollegen ihren finanziellen Anteil durch eine anteilige Reduzierung ihres Einkommens dazu beitragen.

Mehr Work-Life-Balance schon in der Ausbildung?

Ist eine Reduzierung der Arbeitszeit auch in der Ausbildung möglich? Kurze Antwort: Das kommt auf die Ausbildungsordnung an!

Die etwas längere Version der Antwort: In der dualen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist vieles möglich. Denn das BBiG und die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geben keine feste Zeitangabe vor. Nur die zu absolvierenden Berufsschulstunden sind fest im Rahmenlehrplan verankert und geregelt. Prinzipiell ist auch eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Alles, was unter 30 Stunden pro Woche liegt, gilt als Teilzeitausbildung. In Absprache mit deinem Ausbildungsbetrieb kannst du deine tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um maximal die Hälfte reduzieren. Dein Ausbildungsbetrieb darf dann (muss aber nicht) deine Ausbildungsvergütung anteilig kürzen.

Komplizierter ist die Frage in anderen Ausbildungsberufen, zum Beispiel in den Gesundheitsberufen. Deren Ausbildungs- und Prüfungsordnungen legen neben Fehlzeitenregelungen auch genau fest, wie viel Stunden du absolviert haben musst, um zur Prüfung zugelassen zu werden und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Theoretisch sind auch hier kleine Veränderungen möglich. Ob und wie Teilzeitausbildungen möglich sind, ist in den jeweiligen Berufsgesetzen geregelt.

Aber: Unabhängig davon, ob du deine Ausbildung in Voll- oder Teilzeit machst: Deine Arbeitszeit ist Ausbildungszeit. Das bedeutet: Du bist zur Ausbildung im Betrieb oder in der Dienststelle. Ausbildungsfremde Tätigkeiten – wie Kaffee kochen, Mittagessen für die Belegschaft einkaufen oder Dauerkopiertätigkeiten für die Kolleginnen und Kollegen – gehören nicht dazu.

Arbeitszeit – ein weites Feld

Die Debatte um die Ausbildungs- und Arbeitszeit beschränkt sich nicht nur auf die Frage nach Teil- oder Vollzeit oder die exakte Stundenzahl, die du täglich oder wöchentlich leistet. Zum großen Feld der Arbeitszeit gehören auch Themen wie Nacht- und Wochenendarbeit oder Schichtarbeit und die unterschiedlichsten Modelle, die es dazu gibt. Auch die Erreichbarkeit in der Freizeit, mobile Arbeit und mobile Ausbildung, Urlaubstage und deren Planbarkeit, die Möglichkeit eines Sabbaticals, Überstundenregelungen und der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit tangieren das Thema Arbeitszeit.

Wenn du Fragen zu deiner Ausbildungs- oder Arbeitszeit hast, wende dich an deine ver.di Jugend vor Ort. Die Gewerkschaftssekretär*innen unterstützen dich mit Rat und Tat. Und wenn du die Arbeitszeitweichen in die Zukunft richtig stellen willst und möchtest, dass deine Wünsche Gehör finden, dann beteilige dich noch bis Ende März an der ver.di-Umfrage zur Arbeitszeit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

ver.di wills wissen: Wie hältst du‘s mit der Arbeitszeit?

Wichtige Gründe, die ver.di dazu veranlassen, das Thema Arbeitszeit und den Wunsch der Beschäftigten nach einem ausgewogeneren Verhältnis von Arbeitszeit und Freizeit auch auf die Agenda zu setzen. Um gut vorbereitet in die Tarifauseinandersetzungen zu gehen und deine Interessen bestmöglich zu vertreten, möchte ver.di es genau wissen: Was ist dir persönlich für deine Arbeitszeit wichtig? Wie wünschst du dir das Verhältnis von Privatleben und Arbeit? Wie hältst du es mit Schichtarbeit und Rufbereitschaft? Und was belastet dich besonders?

Noch bis Ende März führt deine ver.di deshalb eine Befragung zur Arbeitszeit im öffentlichen Dienst durch. Mach mit und nimm dir jetzt ein paar Minuten Zeit, die dir später zu einem ausgewogeneren Verhältnis von Arbeit und Freizeit verhelfen. Denn nur wenn sich so viele Kolleg*innen wie möglich an der Befragung beteiligen, kann in den Tarifkommissionen das Thema gut diskutiert werden.

 

Drucken
Schliesse Suche

Was suchst du?