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Mitbestimmen, wo’s langgeht!

Ihr legt Wert auf eine gute Ausbildung? Ihr wollt Einfluss nehmen auf die Qualität eurer Ausbildungsinhalte? Ihr wollt mitbestimmen statt fremdbestimmt zu werden? Dann solltet ihr unbedingt euer Wahlrecht nutzen und eure Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mit eurer Stimme stärken. Im Frühjahr wird in den Dienststellen nach Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und im Herbst in den Betrieben nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gewählt. Darüber hinaus gibt es in diesem Jahr viele JAV-Wahlen nach den Landespersonalvertretungsgesetzen. 

Die JAV ist die demokratische Interessenvertretung der Auszubildenden, dual Studierenden, Anwärter*innen und jugendlichen Beschäftigten, euer Sprachrohr. Sie sorgt dafür, dass eure Rechte gehört und geschützt werden. Die JAV stellt eure Mitbestimmung in der Dienststelle und im Betrieb sicher. Alle zwei Jahre wird die JAV neu gewählt, dieses Jahr ist es fast überall wieder so weit.

Eure gewählten Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen sind eure erste Anlaufstelle im Betrieb. Wann immer ihr Probleme oder Sorgen rund um eure Ausbildung habt, findet ihr in eurer JAV Ansprechpartner*innen, die sich kümmern. Sie achten darauf, dass für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende Jugend- und Arbeitsschutzbestimmungen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern zum Beispiel Arbeits- und Pausenzeiten auch eingehalten werden. Sie haben ein Auge darauf, dass ihr nicht als billige Arbeitskräfte betrachtet werden, die laufend zu ausbildungsfremden Tätigkeiten herangezogen werden.

 JAVen sind eure Expert*innen in Sachen Ausbildung. Gemeinsam mit dem Betriebsrat/Personalrat sorgen sie außerdem für eine zeitgemäße Ausbildung und eine hohe Ausbildungsqualität. So nehmen eure Interessenvertretungen beispielsweise auch Einfluss darauf, dass für die Herausforderungen von heute und morgen nicht mit Methoden und Lerninhalten von gestern und vorgestern ausgebildet wird.

Informiert euch, wann in eurer Dienststelle/in eurem Betrieb in diesem Jahr gewählt wird. Nehmt an den JA-Versammlungen teil, auf denen ihr mehr über die Wahl erfahren könnt und lernt dort eure Kandidat*innen kennen. Und nutzt euer Wahlrecht! Denn je stärker die Wahlbeteiligung, desto stärker kann eure JAV am Ende auftreten. Je mehr Auszubildende und junge Beschäftigte hinter einer JAV stehen, umso mehr kann sie in Verhandlungen um eine gute Ausbildungsqualität erreichen.

Wer darf die JAV wählen?

  • alle Auszubildenden, dual Studierenden und Anwärter*innen im Betrieb
  • alle Beschäftigten unter 18 Jahre
  • z.T. Praktikant*innen, Volontär*innen und weitere zur Berufsausbildung Beschäftigte 

Das Wähler*innen-Verzeichnis/die Wähler*innen-Liste verrät, wer währen darf. Und im Zweifel könnt ihr jederzeit die ver.di-Jugendsekretär*innen vor Ort fragen. 

Wer darf gewählt werden?

  • alle Auszubildenden, dual Studierenden und Anwärter*innen im Betrieb
  • alle Beschäftigten unter 25 Jahren (BetrVG)/ 26 Jahren (BPersVG) 
  • z.T. Praktikant*innen, Volontär*innen und weitere zur Berufsausbildung Beschäftigte 
 

Im öffentlichen Dienst gibt es je nach Gesetz (Bundes- oder Landespersonalvertretungsgesetz) teilweise noch weitere Regelungen zum Wahlrecht. Schaut vor der Kandidatur in eure jeweilige Wahlordnung oder erkundigt euch bei euren örtlichen Wahlvorständen, Personalräten, JAVen und bei ver.di vor Ort darüber, welche Regelungen bei euch gelten. 

 

Ihr habt Fragen zur Wahl? Dann sprecht eure amtierende JAV an, kontaktiert euren Personalrat/Betriebsrat oder wendet euch an eure ver.di Jugendsekretär*innen vor Ort

Weitere Infos zur JAV findet ihr außerdem auf www.jav.info

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