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Packen zum Ausbildungsstart

Home, sweet new home: Weiterziehen zum Ausbildungsstart

Infos zum Mietrecht und Umzug

Oft ist mit dem Ausbildungsbeginn ein Umzug in eine andere Stadt verbunden. Für alle, die sich um eine neue Bleibe kümmern müssen, hat die ver.di Jugend hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt. So klappt der Übergang reibungslos.

In diesen Wochen haben viele junge Menschen ihre Ausbildung angefangen. Wer dafür nicht weit fahren muss, kann vielleicht noch bei seinen Eltern oder in der bisherigen Wohnung bleiben. Alle anderen stehen vor der Aufgabe, eine neue Wohnung zu finden, die in der Nähe der Berufsschule bzw. des Ausbildungsbetriebs liegt.

WG oder eigene Wohnung?
Dabei steht am Anfang die Frage: Wohngemeinschaft oder eigene Bude? Hier können natürlich die Kosten ein ausschlaggebender Faktor für die Entscheidung sein. Für kleinere Budgets ist das WG-Zimmer möglicherweise die günstigere Alternative. Aber auch kleine Wohnungen sind mitunter durchaus bezahlbar.

Auch sollte man sich fragen: Bin ich der gesellige Typ, der gerne mit anderen zusammen wohnt? Wer gerne mit seinen Mitbewohner_innen kochen oder etwas unternehmen möchte und auch in der Wohnung gerne Menschen um sich hat, der ist in einer WG gut aufgehoben. Allerdings sind auch die sogenannten Zweck-WGs verbreitet, in denen die WG-Mitglieder (abgesehen vom Putzplan) wenig miteinander verbindet. Persönliche Wohn-Vorlieben – gemeinschaftlich oder eher zweckorientiert – sollte man bei der Zimmerbesichtigung durchblicken lassen, damit Gleichgesinnte zusammenfinden können.

Kleiner Tipp: Wer beim Wohnungsputz unbedingt auf seinem eigenen Standard bestehen möchte, der sollte vielleicht lieber alleine wohnen. Oder eben entsprechende Mitbewohner_innen finden. Dann ist am Ende niemand genervt. Und auch wer immer ein freies Bad vorfinden möchte und sich insgesamt in der Wohnung lieber alleine aufhält, ist wohl mit den eigenen vier Wänden besser beraten.

Wohnungssuche und Umzug
Die Wohnungs- bzw. Zimmersuche kann schnell gehen, aber auch aufwendiger sein. Am schwarzen Brett der Berufsschule oder im Betrieb eine Suchanzeige aufzuhängen, ist eine ebenso gute Idee wie die Suche auf einschlägigen Internetportalen. Schaut doch mal rein bei WG gesucht oder bei Immobilienscout 24.

Wenn beim Einzug eine offizielle Wohnungsübergabe ansteht und man nicht einfach seine sieben Sachen ins neue WG-Zimmer räumen kann, ist einiges zu beachten, damit der Umzug reibungslos abläuft.

Hier einige Details, die ihr vor Mietvertragsunterzeichnung und Einzug beachten solltet:

  • Übergabe der Wohnung: Gemeinsam mit der vermietenden Person sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Dort werden Zustand der Wohnung und etwaige Mängel protokolliert. Und es wird eine Vereinbarung darüber getroffen, wer die Mängel zu welchem Anteil behebt bzw. bezahlt. Am Ende unterzeichnen beide Seiten das Übergabeprotokoll. Die Übergabe der Wohnung ist erst abgeschlossen, wenn die Schlüssel übergeben sind.
  • Umzugsmüll: Sofern es sich nicht um Sondermüll handelt, darf der Umzugsmüll in die Hausmülltonnen – auch kurz nach der letzten Leerung. Eine zusätzliche Leerung darf nicht umgerechnet werden, auch nicht auf die anderen Mietparteien.
  • Kaution: Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kaution zu zahlen: Entweder wird ein Sparbuch eingerichtet, auf dem die Kaution liegt und das über eine Verpfändungserklärung an den oder die Vermieter_in abgetreten wird. Oder man vereinbart eine Barkaution, die in drei gleich hohen Raten gezahlt werden darf. Die erste Rate muss zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden, die weiteren beiden in den Folgemonaten.

    Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei haben Mietende auch Anspruch auf Zinsen. Der vermietenden Person wird aber ein angemessener Zeitraum – in der Regel drei bis sechs Monate – zugestanden, in der sie überprüfen kann, ob noch Ansprüche an die Mieter_innen bestehen. Kann davon ausgegangen werden, dass die Ansprüche geringer sind als die Kaution, darf die vermietende Person nur einen angemessenen Betrag zurückhalten. Alle Details sollten lückenlos im Vertrag festgehalten sein.

Außerdem muss euer neuer Mietvertrag noch einige weitere Aspekte enthalten bzw. regeln, insbesondere gegenseitige Rechte und Pflichten beim späteren Auszug aus der neuen Bleibe. Dazu findet ihr im Netz zahlreiche Checklisten – hier schon mal die wesentlichsten Punkte:

  • Kündigung: Entweder sind im Mietvertrag Fristen vereinbart oder es gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten. Wenn es denn mal soweit ist, sollte die Kündigung persönlich abgegeben oder mit Empfangsbestätigung verschickt werden. Sie muss bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen. Alternativ kann man auch selbst einen oder verschiedene Nachmieter_innen vorschlagen. Dann allerdings ist grünes Licht von Vermieterseite notwendig, bevor der neue Mietvertrag zustande kommen kann.
  • Renovierung: Schönheitsreparaturen sind erst einmal Vermietersache. Es kann jedoch per Mietvertrag vereinbart werden, dass die Mieterseite sich darum kümmern muss. Allerdings sind hier alle Regelungen ungültig, die Schönheitsreparaturen innerhalb einer feststehenden Zeitspanne vorgeben. Wenn es keine Regelung im Mietvertrag gibt, muss die Wohnung lediglich besenrein übergeben werden.
  • Einbauten: Eigens vorgenommene Einbauten müssen beim späteren Auszug wieder entfernt werden. Dasselbe gilt, wenn jetzt beim Einzug von der oder dem Vormieter_in Einbauten übernommen werden. Für beide Fälle kann man eine Sondervereinbarung mit der vermietenden Person bzw. der nachfolgenden Mietpartei treffen – diese dann unbedingt schriftlich, also auch im Mietvertrag festhalten.
  • Achtung Kostenfalle: Sind in den nächsten Jahren Mieterhöhungen geplant (sogenannte Staffel- oder Indexmiete)? Welche Nebenkosten muss der oder die Mieter_in übernehmen? Gehören dazu evtl. auch die Kosten für Kleinreparaturen, gibt es eine solche Klausel im Mietvertrag?
  • Formale Angaben: Sind alle Daten im Vertrag korrekt? Ist beispielsweise die vollständige Anschrift des Vermieters im Mietvertrag angegeben? Sind mitvermietete Nebenräume wie Keller und Garage genau eingetragen? Ist die angegebene Wohnungsgröße korrekt? Wurde die Nutzung von Hof bzw. Garten besprochen und schriftlich festgehalten?

Wenn es Ärger gibt, hilft ver.di
Und zwar mit der kostenlosen telefonischen Mietrechtsberatung!

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