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Ende der Probezeit: Was jetzt wichtig ist
Die ersten Wochen in deiner Ausbildung liegen hinter dir, und eine gewisse Routine hat sich eingestellt. Idealerweise läuft alles nach Plan, doch manchmal gibt es bereits zu Beginn Schwierigkeiten: Konflikte mit Kolleg*innen, Herausforderungen mit Vorgesetzten oder Zweifel an der Ausbildung selbst. In der Probezeit gibt es spezielle Regeln zur Kündigung, die dir und deinem Arbeitgeber eine besondere Flexibilität bieten. Aber was tun, wenn es von Anfang an holprig läuft – oder wenn die Kündigung im Raum steht?
Was bedeutet Probezeit in der Ausbildung?
Die Probezeit ist fester Bestandteil von fast jeder Ausbildung. Sie dient dazu, dass beide Seiten – du und dein Ausbildungsbetrieb – prüfen können, ob ihr zusammenpasst. Treten von Beginn an Probleme auf, hast du in dieser Phase die Möglichkeit, die Ausbildung unkompliziert zu beenden. Umgekehrt hat auch dein Betrieb während der Probezeit die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen.
Die Dauer der Probezeit steht in deinem Ausbildungsvertrag und ist gesetzlich geregelt. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf sie maximal vier Monate betragen. In Berufen des Gesundheitswesens, etwa in der Pflege, gelten andere Vorschriften. Hier kann die Probezeit zum Beispiel nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sogar bis zu sechs Monate dauern. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen und ohne lange Fristen jederzeit möglich.
Nach Ablauf der Probezeit greifen aber strengere Regeln: Kündigungen werden schwieriger. Auszubildende können dann noch einfach kündigen, aber nur wenn sie diese Berufsausbildung insgesamt aufgeben möchten. Arbeitgeber können dann nur noch in in Ausnahmefällen kündigen – beispielsweise bei Verfehlungen wie Diebstahl oder Betrug. Oder wenn eine Seite ihre Pflichten verletzt: Wenn du beispielsweise immer zu spät kommst. Auch du kannst bei solchen Problemen außerordentlich kündigen: Zum Beispiel wenn der Arbeitgeber einfach das Geld nicht überweist.
Probleme in der Ausbildung? Deine JAV hilft dir weiter
Wenn es in der Ausbildung hakt, bedeutet das aber nicht zwangsläufig das Ende. Viele Herausforderungen lassen sich lösen. In den meisten Betrieben und Dienststellen gibt es Ansprechpersonen für Auszubildende: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die JAV wird von jungen Mitarbeitenden gewählt, um gemeinsam ihre Interessen durchzusetzen. Dazu gehört es auch, für bessere Bedingungen in der Ausbildung einzutreten und bei Konflikten zu vermitteln. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mit der JAV zusammenzuarbeiten – ebenso wie mit dem Betriebsrat oder Personalrat. Gerade bei Problemen, die auch junge Beschäftigte betreffen, hat die JAV ein Mitspracherecht.
Zeichnet sich ab, dass dein Arbeitgeber unzufrieden ist und möglicherweise sogar eine Kündigung plant, solltest du so früh wie möglich den Kontakt zur JAV suchen. Oft kann gemeinsam mit JAV und Betriebs- oder Personalrat eine Lösung gefunden werden, bevor die Situation eskaliert. Ein klärendes Gespräch kann in diesen Fällen schon hilfreich sein.
Wichtig: Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber die JAV und den Betriebsrat oder Personalrat informieren. Wenn du tatsächlich eine Kündigung erhältst, gibt es rechtliche Fristen, um dagegen vorzugehen. Gewerkschaftsmitglieder können hierbei auf die Unterstützung von professionellen Rechtsanwält*innen zählen. Gibt es in deinem Betrieb noch keine JAV? Dann lohnt es sich, eine zu gründen. Tipps und Unterstützung dafür bekommst du bei deiner ver.di Jugend.
Wenn gar nichts mehr passt: Wechsel oder Neuanfang
Manchmal stellt sich heraus, dass die Chemie zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb einfach nicht stimmt. Oder du merkst, dass dir der gewählte Beruf nicht gefällt. In der Probezeit ist ein Wechsel oder Abbruch relativ unkompliziert. Nach der Probezeit wird es schwieriger, vor allem, wenn du den gleichen Beruf weitermachen möchtest.
Ein Beispiel: Stell dir vor, du machst eine Ausbildung zur Bankkauffrau und bist unzufrieden mit deinem Ausbildungsbetrieb. Wenn du erst nach der Probezeit kündigst, kannst du nicht einfach in einem anderen Unternehmen weitermachen – es sei denn, du möchtest eine komplett andere Ausbildung beginnen.
Ein Wechsel ist trotzdem möglich, aber er erfordert eine sorgfältige Planung. Am besten lässt du dich hierzu von den ver.di beraten. Deine Gewerkschaft kann dir zeigen, welche Optionen du hast und wie du einen Wechsel am besten angehst.
Unterstützung von deiner ver.di Jugend
Eine ganze Reihe von praktischen Tipps findest du auch auf dem Ausbildungsportal deiner ver.di Jugend. Dort findest du neben FAQs zum Ausbildungsstart auch Hinweise, welche Tricks bei Motivationsschwierigkeiten oder Lernblockaden gegen schlechte Noten in der Berufsschule helfen oder wie du dir helfen (lassen) kannst, wenn deine Vorgesetzten kein gutes Haar an dir lassen und dauernd mit Kündigung drohen. Klick dich einfach mal durch!