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Ausbildung geschafft! Und dann?
Übernahme, Arbeitgeberwechsel, Weiterbildung oder vielleicht doch ein Studium? Nach erfolgreichem Ende der Abschlussprüfung stellen sich dir neue Fragen, die wichtig für deine berufliche Laufbahn sind. Die Entscheidung, wie und wo es weitergeht, will gut überlegt sein. Welche Optionen es gibt und was dir bei der Orientierung im Dschungel der Möglichkeiten hilft, erfährst du hier.
Im Job durchstarten – Übernahme
Die Übernahme im Ausbildungsbetrieb sichert dir nicht nur einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben, sie hat auch einige Vorteile – für dich und deinen Arbeitgeber. Du weißt, was im Betrieb oder in der Personalstelle auf dich zukommt und bist mit deinen Kolleginnen und Kollegen ebenso vertraut wie mit den internen Abläufen und Anforderungen. Das sollte auch für deinen Arbeitgeber von großem Interesse sein, denn er bekommt mit dir eine qualifizierte Fachkraft, die den Betrieb kennt.
Für viele Arbeitgeber ist die Übernahme leider nicht mehr selbstverständlich. In manchen Betrieben gibt es aber tarifvertragliche Übernahmeregelungen, auf die du jedoch grundsätzlich nur einen Rechtsanspruch hast, wenn du bereits vor dem Ende deiner Ausbildung ver.di-Mitglied bist. Um zu erfahren, wie in deinem Ausbildungsbetrieb der Hase läuft, ob und welche Übernahmeregelungen es gibt, solltest du dich mindestens sechs Monate vor deinem Ausbildungsende an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder den Betriebs- oder Personalrat wenden.
Und wenn die Übernahme in deinem Betrieb oder deiner Dienststelle nicht geregelt ist, es weder einen Tarifvertrag noch eine betriebliche Regelung dazu gibt, ist das kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wie wäre es, wenn du dir Mitstreiter*innen suchst und ihr euch dann gemeinsam für die Übernahme der Azubis einsetzt? Das könnte sich nicht nur für dich lohnen, auch die Auszubildenden nach dir profitieren von den Errungenschaften, die du solidarisch mit anderen erkämpft hast. Unterstützung, wie du das am besten anstellst, findest du bei deiner JAV im Betrieb oder bei deiner ver.di vor Ort. JAVen finden weitere Infos zum Thema auf jav.info.
Auf zu neuen Ufern – Arbeitgeberwechsel
Aber vielleicht zieht es dich nach bestandener Ausbildung zu neuen Ufern und du möchtest lieber den Arbeitgeber wechseln? Auch in diesem Fall gilt: Du solltest bereits rechtzeitig vor Ende der Ausbildung mit der Suche nach einem neuen Arbeitgeber und mit der Bewerbung beginnen. Dabei ist einiges zu beachten: Wie bewerbe ich mich? Was muss ich der Bewerbung beilegen? Wie läuft ein Bewerbungsgespräch ab und auf welche Fragen muss ich mich einstellen? Die ver.di-Broschüre „Was kommt nach der Ausbildung?“ gibt dir zu diesen und vielen weiteren Fragen jede Menge Tipps. Auch was in einem sogenannten Assessment Center – einem speziellen Auswahlverfahren, das manche Arbeitgeber durchführen – auf dich zukommen kann, erfährst du in dieser Broschüre.
Chef*in sein – der Schritt in die Selbstständigkeit
Arbeiten für andere ist nicht so dein Ding? Du möchtest lieber den Sprung in die Selbstständigkeit wagen? Dann solltest du nicht nur eine gute Idee haben, mit der es sich lohnt, sich selbstständig zu machen, sondern du solltest dich auch umfassend darüber informieren, was es heißt, selbstständig zu arbeiten. Denn dazu gibt es eine klare gesetzliche Definition und die Uhren in puncto Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht ticken zum Teil ganz anders als für abhängig Beschäftigte. In jedem Fall gilt: Eine berufliche Selbstständigkeit als Freiberufler*in oder als Gewerbetreibende*r will gut vorbereitet sein. ver.di hat übrigens auch für Selbstständige einiges zu bieten: spezielle Bildungsangebote oder Termine regionaler Selbstständigengruppen. Auf der ver.di-Hauptseite findest du mehr Infos rund um die Selbstständigkeit.
Noch nichts Festes in der Hand – Erwerbslosigkeit
Trotz erfolgreich abgeschlossener Ausbildung werden viele Auszubildende Jahr für Jahr nicht übernommen oder finden nicht sofort einen neuen Arbeitgeber. Davon solltest du dich aber nicht entmutigen lassen. Denn dir stehen viele Wege offen, die du einschlagen kannst. In jedem Fall solltest du dich, falls du im Anschluss an deine Ausbildung noch keinen sicheren Arbeitsvertrag in der Tasche hast, persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen. Das geht bereits drei Monate vor dem Ausbildungsende/der offiziellen Erwerbslosigkeit. Spätestens muss die Meldung jedoch innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Erwerbslosigkeit erfolgen. Gut zu wissen: ver.di ist auch in dieser schwierigen Situation der Erwerbslosigkeit an deiner Seite und unterstützt dich als Mitglied bei komplizierten Abläufen der Arbeits- und Sozialverwaltung.
Oder doch studieren?
Vielleicht gehörst du aber auch zu den Ausgebildeten, die gerne weiterlernen möchten und sich ein Studium vorstellen können. Das ist in Deutschland auch ohne allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife möglich. Denn neben Abi und Fachhochschulreife (das sogenannte Fachabi) qualifiziert auch eine berufliche Vorbildung für ein Hochschulstudium – zum Beispiel eine abgelegte Meister*inprüfung oder eine abgeschlosse Ausbildung in Kombination mit Berufserfahrung. Es gibt viele Wege an die Hochschulen, die zum Teil von Bundesland zu Bundesland variieren. Hier findest du einen guten Überblick zu deinen Möglichkeiten, auch ohne Abi oder Fachabi zu studieren.
Schau zu dem Thema auch auf unserer Webseite für Studierende und dual Studierende vorbei!
Antworten auf viele Fragen, die nach der Ausbildung auf dich zukommen, findest du in der 60 Seiten umfassenden ver.di-Broschüre „Was kommt nach der Ausbildung?“ Dort bekommst du neben aktuellen Tipps zum Zeugnischeck, zur erfolgreichen Bewerbung, zum Arbeitsvertrag und zur Lohnsteuer auch jede Menge Infos rund um Umzug und Mietrecht oder Arbeiten mit Kind. Die Broschüre bekommst du direkt bei deiner ver.di vor Ort.