Pflichten von Auszubildenden
Hier findest du wichtige Infos und Tipps rund um deine Pflichten, denen du während deiner Ausbildung nachkommen musst. Teilweise gelten diese Regeln auch für das spätere Berufsleben.
Gleich vorneweg ein Überblick der wichtigsten Verträge und Gesetze für Auszubildende:
- dein eigener Ausbildungsvertrag
- die bundeseinheitliche Ausbildungsverordnung für deinen Beruf
- das Berufsbildungsgesetz bzw. die für dich geltenden Ausbildungsgesetze
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das Jugendarbeitsschutzgesetz
Berichtsheft
Ein Berichtsheft zu führen ist Vorschrift. Du darfst es in deiner Ausbildungszeit am Arbeitsplatz schreiben – es handelt sich hierbei ja um eine Ausbildungstätigkeit. Du lieferst durch das Berichtsheft einen Ausbildungsnachweis, der alle vermittelten Inhalte ganz genau festhält. Deine tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gehören also ebenso ins Berichtsheft wie die Anzahl ausgefallener Unterrichtsstunden. Damit kannst du nachweisen, wie viel du tatsächlich gearbeitet hast.
Der jeweilige Aufbau des Berichtsheftes hängt von deiner Fachrichtung ab: In technischen Berufen werden zur Dokumentation des Lernfortschritts manchmal Zeichnungen gefordert, andere Auszubildende müssen mitunter Tages- oder Monatsberichte erfassen. Wie das Berichtsheft genau aussehen soll, wird dir zu Beginn deiner Ausbildung mitgeteilt, falls nicht, einfach direkt nachfragen.
Am Schluss musst du deine Angaben noch von deiner Ausbildungsfachkraft und auch von der Berufsschule durchsehen und unterschreiben lassen. Wichtig: Das Berichtsheft brauchst du auch zur Prüfungszulassung!
Diese Ausbildungsnachweise musst du zur Abschlussprüfung lückenlos vorlegen, anderenfalls wirst du nicht zugelassen. Außerdem ist dein vollständiges Berichtsheft der einzige Nachweis über deine tatsächlich absolvierten Ausbildungsabschnitte, falls es zu einem Streitfall kommen sollte. Denkbar ist das, wenn du z. B. die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, weil du viele ausbildungsferne Tätigkeiten, wie z. B. Kaffeekochen, übernehmen musstest. Es ist also wirklich wichtig, dass du alles sehr genau dokumentierst!
Berufsschulpflicht
Unterrichtszeit ist Arbeitszeit! Während der Ausbildung bist du in der Regel berufsschulpflichtig – deine Ausbildungsstätte muss dich für deinen Unterricht von der Arbeitszeit freistellen. Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) legt fest, dass die Freistellung für alle Schulstunden inklusive Pausen, für alle dazugehörigen Veranstaltungen (z. B. für eine Betriebsbesichtigung) und für die Wegstrecke zwischen deiner Ausbildungsstätte und der Berufsschule gilt. Falls die Schule vor 9 Uhr beginnt, musst du vorher nicht zur Arbeit.
Außerdem erhältst du eine Freistellung an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) einmal in der Woche und in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mind. 25 Stunden an mindestens fünf Tagen.
Achtung: Nachsitzen gibt’s nicht!
Manche Ausbildungsbetriebe versuchen womöglich, dich mit falschen Arbeitszeitforderungen „durch die Hintertür“ zu bewegen, deine Berufsschulstunden nachzuarbeiten – das ist natürlich unzulässig!
Falls du also auf einmal die Berufsschultage im Betrieb bzw. in der Dienststelle nachholen sollst oder dir etwas anderes komisch vorkommt, lies genau im Tarifvertrag oder in deinem Ausbildungsvertrag nach. Nur die darin angegebene betriebliche Arbeitszeit gilt. Und Berufsschulzeit ist Arbeitszeit!
Wenn du irgendwelche Probleme mit deiner Freistellung bekommst, hol dir sofort Unterstützung von deiner Interessenvertretung oder der ver.di Jugend vor Ort!
Betriebsgeheimnis
Mit deiner Ausbildung verpflichtest du dich, das Betriebsgeheimnis einzuhalten – und zwar auch dann noch, wenn du nicht mehr im betreffenden Betrieb bzw. in dieser Dienststelle arbeitest! Das bedeutet, dass du keine vertraulichen betrieblichen Informationen "an Dritte" weitergeben darfst – d. h. an Personen, die nicht dort beschäftigt sind. Zu diesen sensiblen Daten zählen beispielsweise Informationen über Lagerbestände, Patente oder Rezepte, Kundendaten oder Preiskalkulationen.
Wenn du gegen das Betriebsgeheimnis verstößt und sich daraus Schäden für den Betrieb oder die Dienststelle ergeben, kann dir eine Abmahnung, Kündigung oder sogar eine Schadenersatzklage drohen!