Krankmeldung
Wenn du krank wirst, musst du natürlich nicht zur Berufsschule oder in deine Ausbildungsstätte. Deine Ausbildungsvergütung wird währenddessen und bis zur sechsten Woche deiner Krankheit weitergezahlt.
Solltest du länger ausfallen, zahlt dir deine Krankenkasse bis zu 78 Wochen lang ein Krankengeld. Allerdings hast du trotz Krankheit einige Pflichten zu erfüllen – welche das sind, erfährst du hier:
Sofort Bescheid sagen
Am ersten Tag deiner Fehlzeit – und zwar noch vor Arbeitsbeginn – musst du deinem Ausbildungsbetrieb sofort Bescheid geben! Am besten per E-Mail, dann kannst du auch immer belegen, dass du dich ordentlich abgemeldet hast. Wenn es nicht anders vereinbart ist, musst du eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer spätestens am vierten Kalendertag deiner Krankheit vorlegen.
Zum Grund deiner Krankheit musst du keine Angaben machen, allerdings dazu, wie lange du voraussichtlich nicht kommen kannst. Deine Ausbildungsstätte weiß dadurch, wie sie deinen Ausfall am besten ausgleichen kann.
Diese Meldepflicht gilt auch dann, wenn du am Tag deiner Krankheit vom Betrieb bzw. deiner Dienststelle für die Berufsschule oder für eine andere Ausbildungsmaßnahme freigestellt bist. In diesem Fall musst du dich zusätzlich auch in der Berufsschule bzw. bei deiner Ausbildungsmaßnahme krankmelden. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, eine E-Mail zu schreiben.
Hast du dich ordnungsgemäß krankgemeldet, solltest du dich in Ruhe auskurieren dürfen. Wenn du die Krankmeldung versäumst, können deine Vorgesetzten dich abmahnen und bei einer Wiederholung kann das sogar ein Kündigungsgrund sein!
Attest vorlegen
Falls du es so vereinbart hast, kann dein Ausbildungsbetrieb bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest von dir verlangen. Wenn nicht, muss du laut §5 Entgeltfortzahlungsgesetz ab drei Kalendertagen Krankheit am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen. In jedem Fall solltest du dich am besten sofort um ein Attest kümmern! Wenn du am dritten Tag wirklich nicht aus dem Bett kommst und nicht mal mehr zur ärztlichen Praxis gehen kannst, bekommst du Probleme, falls du dir dann noch kein Attest besorgt hast. Bist du länger krank als angegeben, musst du dir ein ärztliches Folgeattest ausstellen lassen.
Arzttermine
Nicht wirklich dringende Arzttermine solltest du möglichst immer außerhalb deiner Arbeitszeiten vereinbaren. Wenn ein Arzttermin nur innerhalb deiner Arbeitszeit möglich ist, dann musst du dich frühestmöglich in der Personalabteilung abmelden und solltest auch eine Bescheinigung über den Arztbesuch vorlegen.
Darf ich mich während einer Krankschreibung außerhalb meiner Wohnung aufhalten?
Generell hast du die Pflicht, möglichst schnell gesund und damit auch arbeitsfähig zu werden. Dazu gehört vor allem, dass du dich an alle ärztlichen Anweisungen hältst. Wurde dir Ruhe verordnet, solltest du dir Ruhe gönnen. Wenn du dich an der frischen Luft bewegen sollst, darfst du natürlich auch draußen unterwegs sein. Außerdem kommt es natürlich stark darauf an, aufgrund welcher Diagnose du krankgeschrieben wurdest. Blöd ist natürlich, wenn du dich wegen Kopfschmerzen krankschreiben lässt und dann von jemandem aus dem Team beim Feiern „erwischt“ wirst. Es bedeutet aber auch, dass du mit gebrochenem Arm zwar arbeitsunfähig bist, aber trotzdem ins Kino gehen kannst.