Wohnen
Vielleicht ziehst du zum Ausbildungsstart in deine eigenen vier Wände? Damit das Wohnen ohne Eltern auch problemlos läuft, findest du in den folgenden Abschnitten einige Infos. Wenn dein Auszug bei den Eltern bevorsteht, hast du während deiner Ausbildung verschiedene Möglichkeiten.
Wohnheim
Jugendwohnheime können zum Ausbildungsstart eine gute Option sein, denn dort wohnen Leute in deinem Alter und in einer ähnlichen Lebenssituation.
Wenn du in einer fremden Stadt noch niemanden kennst, bist du in einem Wohnheim nicht ganz auf dich allein gestellt und bekommst außerdem Betreuungshilfen zu Lebens- und Berufsfragen.
Ein weiterer Vorteil ist der relativ unproblematische Umzug: Es gibt feste Mietverträge und meistens brauchst du keine neuen Möbel, weil das Zimmer bereits möbliert ist.
Wohngemeinschaft
Ein Kompromiss zwischen eigener Wohnung und Wohnheim sind Wohngemeinschaften (WGs). Dort teilst du dir mit anderen Leuten eine Mehrzimmerwohnung. Man teilt in der Regel nicht nur eine Wohnung, sondern auch viel Alltag miteinander. Es gibt haufenweise Internetportale, die WG-Plätze vermitteln. Frag auch mal in deiner Berufsschulklasse, im Betrieb bzw. in der Dienststelle nach. Manchmal ergeben sich auch durch diese Netzwerke super WGs.
Eigene Wohnung
In größeren Städten ist der Wohnraum oft relativ teuer. Daher lohnt es sich, früh mit der Wohnungssuche anzufangen. Ein guter Tipp sind sogenannte „Azubi-Wohnungen“ von Wohnungsbaugenossenschaften: Mit Ausbildungsvertrag und entsprechendem Alter (meistens zwischen 15 und 27) bekommst du dort oft eine günstige Wohnung. Schau also auch mal auf den Webseiten der Wohnungsbaugenossenschaften in deiner Stadt nach.
Auch hier gilt: Nutze deine Netzwerke – Je mehr davon wissen, dass du eine Wohnung suchst, umso höher sind deine Chancen, etwas Passendes zu finden.
Wohngeld
Die Ausbildung hat begonnen und du ziehst bei deinen Eltern aus. Vielleicht wohnst du auch schon allein. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du Anspruch auf Wohngeld.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Generell gilt: Wer während der Ausbildung BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dazu gelten allerdings jede Menge Ausnahmen.
In den folgenden Sonderfällen kannst du – trotz Bezug von BAföG oder BAB – zusätzlich noch Wohngeld beantragen:
Haushalte in denen auch Nichtauszubildende wohnen
Wenn du ein Kind hast, könnte dieses Kind Anspruch auf Wohngeld haben, selbst dann, wenn du selbst nicht anspruchsberechtigt bist. Auch dein*e Partner*in oder Verwandte, mit denen du zusammenwohnst, können Wohngeld beantragen, wenn sie selbst keine Ausbildung machen.
Ausschluss von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wenn du aus bestimmten Gründen keinen Anspruch mehr auf BAföG hast, kannst du ebenfalls Wohngeld beantragen. Das kann der Fall sein, wenn du zum Beispiel die Förderungshöchstdauer überschreitest oder wegen eines nicht genehmigten Fachrichtungswechsels oder dem Abbruch der Ausbildung deinen Anspruch auf Bafög verloren hast. Falls du wegen Unterhaltsansprüchen gegen deine Eltern kein BAföG bekommst oder, weil dein eigenes Vermögen ausreicht, gibt es allerdings kein Wohngeld für dich.
Auch Auszubildene, die keine BAB bekommen, weil sie das Ausbildungsverhältnis ohne berechtigen Grund gelöst haben oder bereits die zweite Berufsausbildung machen, dürfen Wohngeld beantragen.
Höhe des Wohngeldanspruchs
Das Wohngeld ist zweckgebunden und soll dazu beitragen, dass du deine Wohnungkosten decken kannst. Dabei musst du ein Mindesteinkommen nachweisen, mit dem du deine Lebenshaltungskosten abzüglich der Miete monatlich abdecken kannst.
Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt vor allem von deinem Einkommen ab, aber in einigen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen du zusammenwohnst. Für eine erste Einschätzung kannst du den Wohngeldrechner nutzen.
Was zählt zum Einkommen? Neben den steuerpflichtigen Einkünften, z.B. aus der Erwerbsarbeit, werden auch Waisenrenten oder Stipendien angerechnet.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Das Wohngeld kannst du beim Sozialamt, beim Wohngeldamt oder bei der Wohngeldstelle der eigenen Gemeinde beantragen. Beachte bitte, dass das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird! Also schiebe den Antrag nicht zu lang auf! Du musst dafür auch viele Nachweise vorlegen, die du allerdings auch nachreichen darfst.