Interessenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz JAV) ist die Interessenvertretung aller Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder in der Dienststelle – sozusagen dein eigener Betriebsrat bzw. Personalrat!
Die JAV achtet auf die Einhaltung aller Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, die Auszubildende betreffen. Sie ist auch die richtige Anlaufstelle, wenn mit deiner Ausbildung etwas falsch läuft, wenn du Rat, Hilfe oder Rückendeckung brauchst oder Ideen zur Verbesserung der Ausbildungssituation hast. Sie kümmert sich sowohl um die Qualität deiner Ausbildung als auch um deine Übernahme nach Ausbildungsende.
JAVen werden jeweils für zwei Jahre gewählt, kandidieren dürfen alle aus deinem Betrieb unter 25 Jahren im Betriebsverfassungsrecht (bzw. unter 26 Jahren im Bundespersonalvertretungsrecht) und alle Auszubildenden unabhängig vom Alter – also auch du! Bedingung für eine JAV-Wahl sind fünf Wahlberechtigte, letztere müssen grundsätzlich Jugendliche unter 18 Jahren oder zur Ausbildung beschäftigt sein.
Betriebsrat oder Personalrat
Hast du Stress mit deinen Vorgesetzten? Wird dir dein gutes Recht verwehrt? Oder hast du eine Idee, was man in deinem Betrieb oder deiner Dienststelle verbessern könnte?
Dann nichts wie los zum Betriebsrat (kurz BR) oder Personalrat (kurz PR)! Einen Betriebsrat gibt es in der Privatwirtschaft, der Personalrat wird im öffentlichen Dienst gewählt. Bei Fragen und Problemen rund um die Arbeit sind sie die richtigen Anlaufstellen für alle Beschäftigten. Sie sind außerdem deine Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber. BR und PR handeln Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen aus und achten darauf, dass diese auch eingehalten werden – ebenso wie Beschäftigtenrechte, die in Gesetzen und Tarifverträgen festgelegt sind.
Zusammengefasst heißt das also: BR bzw. PR kämpfen für die Durchsetzung deiner Interessen. Sie achten zum Beispiel darauf, dass die Schutzrechte der jungen Beschäftigten respektiert werden. Bei bestimmten Entscheidungen muss im öffentlichen Dienst die Amts- oder Dienststellenleitung das Einverständnis des Personalrats einholen.
Gewählt werden BR oder PR innerhalb eines Betriebs bzw. einer Dienststelle von allen Beschäftigten und Auszubildenden ab 16 Jahren. Voraussetzung dabei ist, dass der Betrieb oder die Dienststelle mehr als fünf Beschäftigte hat.
Außerbetriebliche Interessenvertretung
In der betrieblichen und schulischen Berufsbildung gibt es im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bekanntlich die Möglichkeit einer Interessenvertretung, nämlich durch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist auch möglich, eine Interessenvertretung für außerbetriebliche Auszubildende zu wählen. Solche Auszubildenden absolvieren ihre Ausbildung bei einem staatlichen Träger, haben also keinen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen.
Die Interessenvertretung ist deine Stimme und dein Sprachrohr: Sie dient als Beschwerdestelle und Anlaufpunkt für Verbesserungsvorschläge. Grundsätzlich darf eine außerbetriebliche Interessenvertretung ab mindestens fünf Auszubildenden im Betrieb oder in der Dienststelle gewählt werden.
Gewerkschaft
Beschäftigte einer Branche können sich gemeinschaftlich organisieren, um ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen gegenüber der Arbeitgeberseite durchzusetzen. Eine solche Vereinigung nennt sich "Gewerkschaft".
Für Auszubildende, Werkstudierende, Festangestellte und ebenso für freie Mitarbeitende sind Gewerkschaften die einzige Möglichkeit, um sich gegen Ausbeutung, Arbeitshetze, Lohnbetrug oder Entlassungen zu wehren.
In Tarifverhandlungen kämpfen gewerkschaftlich organisierte Belegschaften gemeinsam für beschäftigtenfreundliche Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Lohnerhöhungen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen greifen Gewerkschaften mitunter zur schärfsten Waffe im Arbeitskampf – sie streiken. Lohn und Gehalt werden durch die Arbeitgeberseite in diesem Fall gekürzt, die Gewerkschaft zahlt allen Mitgliedern ersatzweise das sogenannte "Streikgeld".
Ein weiterer Mitgliedervorteil: Die Gewerkschaft bietet kostenlosen Rechtsschutz bei allen Auseinandersetzungen vor einem Arbeitsgericht. Das könnte ggf. für dich entscheidend sein, sobald du dein Recht vor Gericht vertreten musst – denn die Kosten eines Rechtsstreits können mitunter rasend schnell "explodieren".
Gewerkschaftsmitglied werden dürfen grundsätzlich alle Auszubildenden, auch du bist also herzlich willkommen!