FAQ Ausbildungsstart
Aller Anfang ist… aufregend! In den ersten Ausbildungstagen überrollt dich eine wahre Informationsflut, gleichzeitig lernst du dein Team und deinen Arbeitsplatz der nächsten Jahre kennen. Jetzt die gute Nachricht: Kein Mensch erwartet, dass du dir sofort alles merken kannst. Mach dir am bestem zu allen neuen Infos Notizen und bleib auch nach dem fünften Small Talk freundlich und aufgeschlossen. Idealerweise kennst du von Anfang an deine Rechte und Pflichten in der Ausbildung. Zur ersten Orientierung findest du hier unsere Antworten auf häufige Fragen zum Ausbildungsstart.
Welche Unterlagen sind zum Ausbildungsstart wichtig?
Das allerwichtigste Dokument ist dein korrekter und vollständiger Ausbildungsvertrag! Die Personalabteilung braucht deine Sozialversicherungsnummer, deinen Krankenversicherungsträger, deine Krankenversicherungsnummer und die Angaben zu deinem Konto, auf das sie dein Ausbildungsgehalt überweisen kann.
Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, benötigst du außerdem eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung. Das gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz.
Was bedeutet Probezeit?
Grundsätzlich dient die Probezeit zum gegenseitigen Kennenlernen und dauert mindestens vier Wochen bis maximal vier Monate in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz. Im Gesundheitswesen kann die Probezeit bis zu sechs Monate in der Ausbildung betragen. Während der Probezeit können sowohl du als auch dein Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss auch hier schriftlich erfolgen.
Darf ich bestimmte Aufgaben ablehnen?
Du schleppst täglich die neuen Lieferungen ins Lager, bist nur für Kopierarbeiten zuständig oder bedienst in erster Linie die Kaffeemaschine? Lass dir auf Dauer keine Arbeiten aufbrummen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben! Wenn du Zweifel an deinen Ausbildungsinhalten hast, frag bei deiner ver.di Jugend vor Ort nach.
Muss ich Überstunden akzeptieren?
Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen – die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit sollte ausreichen, um einen Beruf zu erlernen! Wenn du unter 18 bist, schützt dich das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überstunden. Du darfst dann generell nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht über 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. In Notfällen und nur wenn keine erwachsene Person zur Verfügung stehen kann, darf davon abgewichen werden.
Wenn du über 18 Jahre alt bist, sind Überstunden nicht per se verboten. Sie müssen aber extra bezahlt oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit ausgeglichen werden. Ein Ausbildungstag von bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn trotzdem innerhalb von sechs Kalendermonaten im Schnitt acht Stunden gearbeitet wird. Also nur, wenn die einzelnen Tage ausgeglichen werden.
Wann darf ich Urlaub nehmen?
Dein vollständiger Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Den Jahresurlaub darfst du im laufenden Kalenderjahr nehmen und du hast Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück. Achtung: In der Probezeit wird oft kein Urlaub genehmigt – klär deinen Urlaubswunsch also schnell ab.
Bei einem Urlaubsantrag hat dein Ausbildungsbetrieb einen Monat Zeit für seine Antwort. Stell also deinen Urlaubsantrag schriftlich und vor allem früh genug!
Wie viel Ausbildungsvergütung steht mir zu?
Die Ausbildungsvergütung ist häufig durch den Tarifvertrag festgelegt. Ohne einen solchen Vertrag greift die Mindestausbildungsvergütung: Sie wurde von der Gewerkschaftsjugend erkämpft und bezeichnet – wie der Mindestlohn auch – die Grenze nach unten.
Das ist die Mindestausbildungsvergütung, die dir zusteht:
1. Ausbildungsjahr |
2. Jahr (+ 18% im Vergleich zum 1. Jahr) |
3. Jahr (+ 35% im Vergelich zum 1. Jahr) |
4. Jahr (+ 40% im Vergelich zum 1. Jahr) |
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im Jahr 2020 | 515 Euro | 608 Euro | 695 Euro | 721 Euro |
im Jahr 2021 | 550 Euro | 649 Euro | 743 Euro | 770 Euro |
im Jahr 2022 | 585 Euro | 690 Euro | 790 Euro | 819 Euro |
im Jahr 2023 | 620 Euro | 732 Euro | 837 Euro | 868 Euro |
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Wenn dein Geld nicht reicht, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Falls du noch unter 25 bist, bekommen außerdem deine Eltern während deiner Ausbildung weiterhin Kindergeld für dich. Wohnst du nicht mehr bei ihnen, kannst du dir das Kindergeld von deinen Eltern auszahlen lassen.
Kann ich den Ausbildungsplatz wechseln?
Nach §22 Berufsbildungsgesetz kannst du mit deinem Betrieb einen Aufhebungsvertrag aushandeln, um deinen Ausbildungsplatz zu wechseln oder deine Ausbildung vollständig abzubrechen. Sollte dein Betrieb nicht einverstanden sein, brauchst du allerdings einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Sprich vor einem Wechsel oder einer Kündigung unbedingt mit deiner ver.di Jugend vor Ort. Kündige erst, nachdem du einen neuen Betrieb gefunden hast, der dich übernimmt!
Was ist ein Ausbildungsplan?
Von deinem Ausbildungsbetrieb bekommst du zu Beginn einen Ausbildungsplan mit allen Infos zu deinen Einsatzzeiten und -bereichen im Betrieb oder in der Dienststelle. Im Ausbildungsplan werden auch die jeweiligen Lernziele deiner Praxisstationen festgeschrieben.
Überprüfe diesen Ausbildungsplan sorgfältig! Falls darin nicht alles aufgeführt ist, was zu deiner Ausbildung gehört, solltest du dich an deine Vorgesetzten oder an deine Interessenvertretung wenden.