Übernahme mit Kind
Eine gesetzliche Garantie für deine Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb gibt es nicht. In vielen Tarifverträgen wurde von Beschäftigten und Gewerkschaften eine Übernahmeregelung erkämpft – meistens gegen den Widerstand der Arbeitgeberseite!
Falls es keinen Tarifvertrag mit einer entsprechenden Regelung gibt, entscheiden Ausbildungsstätten je nach Bedarf, wen sie nach bestandener Prüfung übernehmen wollen. Die Vereinbarung zur Übernahme kann dann frühestens sechs Monate vor Ausbildungsende zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb getroffen werden. Falls du also schon früher eine Zusage erhalten hast, gilt diese nicht.
Die Erklärung zur Übernahme solltest du dir immer schriftlich geben lassen, damit es nicht zu Missverständnissen oder bösen Überraschungen kommt. Habt ihr einmal diese Vereinbarung getroffen, gilt sie auch, falls du danach schwanger wirst. Hier greift das Mutterschutzgesetz und sichert dir einen besonderen Kündigungsschutz zu.
Falls es kein Gespräch und keine Vereinbarung zur Übernahme gab, du aber nach bestandener Prüfung weiterhin in deinem Betrieb bzw. deiner Dienststelle arbeitest, dann gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Sprich, du bekommst einen unbefristeten Arbeitsvertrag.