Teilzeitausbildung
Die Regelung der Teilzeitausbildung ermöglicht vielen Auszubildenden, die sich in besonderen Lebenslagen befinden oder neben der Ausbildung weitere Care-Arbeit leisten müssen, ihre Berufsausbildung abzuschließen. Bei einer Teilzeitausbildung kannst du weiterhin im Beruf bleiben und dir wird (zumindest teilweise) deine Ausbildungsvergütung gezahlt. Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBIG).
Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen. Der Unterricht in der Berufsschule geht allerdings in vollem Umfang weiter.
Es gibt zwei Teilzeitmöglichkeiten:
- Die Teilzeitausbildung, in der sich deine Ausbildungszeit nicht verlängert. Dazu musst du mindestens 25 Stunden pro Woche in deinem Ausbildungsbetrieb tätig sein (inklusive Berufsschule).
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Die Teilzeitausbildung, in der sich deine Ausbildungszeit verlängert. Hier musst du mindestens 20 Stunden in der Woche im Ausbildungsbetrieb arbeiten (inklusive Berufsschule).
So beantragst du deine Teilzeitausbildung
Zuerst musst du dich mit deinem Ausbildungsbetrieb auf eine Teilzeitvariante einigen. Dann müsst ihr zusammen bei deiner zuständigen Kammer (z. B. Handwerkskammer) den Antrag schriftlich einreichen. Alle Vereinbarungen, die ihr zur Teilzeitausbildung getroffen habt, müssen außerdem im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.
Urlaub und Vergütung
Sowohl dein Urlaubsanspruch als auch die Vergütung dürfen vom Ausbildungsbetrieb bei einer Teilzeitausbildung gekürzt werden. Oft wird allerdings auch eine ungekürzte Ausbildungsvergütung vereinbart.