Du bist schwanger?
„Sind Sie schwanger?“ Die Frage nach einer Schwangerschaft ist vor deiner Einstellung grundsätzlich unzulässig – also auch im Bewerbungsgespräch!
Bei dieser Frage darfst du sogar lügen, ohne dass die Arbeitgeberseite deswegen deinen Ausbildungsvertrag anfechten könnte. Ganz grundsätzlich ist eine Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft natürlich nicht zulässig!
Wann informiere ich den Betrieb?
Nachdem du deine Ausbildungsstätte über deine Schwangerschaft informiert hast, gilt für dich der besondere Arbeits- und Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes, übrigens auch während der Probezeit.
Sobald du dir deiner Schwangerschaft sicher bist und das Kind bekommen möchtest, teilst du das also möglichst bald deinem*r Vorgesetzten mit – und zwar am besten schriftlich! Deine Ausbildungsstätte darf eine ärztliche Bestätigung über deine Schwangerschaft und den Geburtstermin verlangen, die Kosten dafür muss sie allerdings selbst übernehmen.
Du kannst bei der Mitteilung um vertrauliche Behandlung bitten, denn ohne dein Einverständnis darf niemand über deine Schwangerschaft informiert werden. Einzige Ausnahmen sind Betriebsrat bzw. Personalrat, Werksfürsorge und Aufsichtsbehörde – sie alle muss die Arbeitgeberseite in Kenntnis setzen, aber auch für diese Anlaufstellen gilt die Verschwiegenheitspflicht.
Nach dem Mutterschutzgesetz darfst du verschiedene Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht mehr ausüben. Das betrifft verschiedene Branchen/Jobs in unterschiedlichem Ausmaß – als Schlosserin oder Ärztin z.B. mehr als Verwaltungskraft. Wenn du dir unsicher bist, ob du Arbeit machen musst, die dir eigentlich in der Schwangerschaft nicht guttut oder du dich vielleicht im Gegenteil unterfordert fühlst – wende dich an deine Vorgesetzten, an die Gewerkschaft, an deinen Betriebs- oder Personalrat oder deine Gleichstellungsbeauftragte und versucht gemeinsam, eine Lösung zu finden.
Auch als (werdender) Vater kannst du eine Meldung machen: Ist absehbar, dass du als Vater für die Elternzeit deine Ausbildung unterbrechen willst, solltest du deine Ausbildungsstätte informieren. Auch gegenüber Vätern gilt die Verschwiegenheitspflicht der Arbeitgeberseite!
Mehr Infos? Das DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ berät Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie Beschäftigte zu allen Themen rund um Arbeit und Leben – und kommt z. B. auch mit Infos zu Elterngeld und Elternzeit in deinen Betrieb oder deine Dienststelle.
Homepage: vereinbarkeit.dgb.de, E-Mail: vereinbarkeit@dgb.de, Infohotline (Mo + Mi 10-14 Uhr): 030 / 21240 525