Hilfen zur Finanzierung
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich auch die finanzielle Situation vieler Menschen im Praktikum gebessert. Doch leider gibt es hier zahlreiche Ausnahmeregelungen, so dass Praktika häufig immer noch nicht vergütet werden oder das Geld nicht für den eigenen Lebensunterhalt reicht.
Für welche Praktika der Mindestlohn gilt, erfährst du hier.
Wenn du nicht auf die finanzielle Unterstützung deiner Eltern oder Ersparnisse zurückgreifen kannst, gibt es noch staatliche Unterstützungsleistungen, die vielleicht für deinen Fall passen.
BAföG
Das BAföG ist ein zinsloses Darlehen, dass dir der Staat zur Unterstützung deiner Ausbildung oder deines Studiums gewährt. Nach deinem Abschluss musst du die Hälfte der gesamten Summe zurückzahlen. Ob und wie viel BAföG du im Praktikum bekommst, hängt von der Art des Praktikums und vom Zeitpunkt ab.
Bei einem Vorpraktikum, also einem Pflichtpraktikum vor deinem Studiengang, kann dir BAföG gezahlt werden. Dafür musst du einen Nachweis vorlegen, dass das Praktikum in der jeweiligen Studienordnung zwingend erforderlich ist. Bei Pflichtpraktika während deines Studiums läuft dein BAföG-Anspruch einfach weiter. Wenn du ein bezahltes Praktikum machst, wird diese Vergütung allerdings auf deinen BAföG-Satz angerechnet, sodass du während der Zeit des Praktikums weniger BAföG bekommst.
Das gilt genauso, wenn du in den Semesterferien freiwillig ein Praktikum machen willst, um mehr Praxiserfahrungen zu sammeln. Allerdings wird hier die Vergütung bis 450 Euro nicht auf dein BAföG angerechnet. Verdienst du im Praktikum über 450 Euro, wird die staatliche Unterstützung wieder anteilig gekürzt. Bei freiwilligen Praktika vor dem Studium bekommst du dagegen gar keine BAföG-Förderung vom Staat.
Stipendien
Es gibt verschiedene, meist branchenspezifische Stiftungen, die Menschen im Praktikum fördern, wenn das Praktikum gar nicht oder nur wenig bezahlt wird.
Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit
Hast du dein Studium abgeschlossen, aber es will nicht mit der Festanstellung klappen, kommt vielleicht auch noch einmal ein Praktikum in Frage. Etwas mehr Praxiserfahrung nach der vielen Theorie erhöht meist deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings sollte das kein Dauerzustand bleiben und wirklich nur die Zeit bis zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überbrücken. Mit einem abgeschlossenen Studium kannst du staatliche Hilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das mag sich vielleicht komisch anfühlen. Mit der Unterstützung kannst du dir allerdings die nötige Zeit nehmen, um eine gute Stelle zu suchen und eine qualitativ gute Bewerbung abzuliefern, und bist nicht darauf angewiesen, dich mit Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten.
Hier gibt es folgendes zu beachten:
- Beziehst du bereits Hartz IV, muss dein/e Sachbearbeiter*in dein Praktikum genehmigen.
- Bei unbezahlten Praktika bis zu zwei Wochen hast du ein Recht auf Unterstützung. Wenn es länger dauert, liegt es im Ermessensspielraum des Jobcenters.
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Bekommst du im Praktikum eine Vergütung, hängt es von deren Höhe ab, ob du noch weitere Unterstützung bekommen kannst.
Wohngeld
Eine weitere Unterstützung im Praktikum ist das Wohngeld. Es stockt dein Einkommen für die Miete auf. Du kannst es im Rathaus, der Stadtverwaltung oder beim Wohngeldamt beantragen. Bekommst du bereits Hartz IV, ist dort das Wohngeld bereits mit eingerechnet.