Verkürzen oder verlängern
Hast du für einen höheren Abschluss lange die Schulbank gedrückt? Schon Erfahrungen in deinem Beruf gesammelt? Oder geht dir deine Ausbildung einfach sehr gut von der Hand?
Wenn du die Lernziele deiner Ausbildung durch deine Vorkenntnisse oder besonderen Fähigkeiten überdurchschnittlich schnell erreichst, kannst du deine Ausbildung verkürzen. Brauchst du stattdessen mehr Zeit für die Lerninhalte, ist auch eine Verlängerung der Ausbildung möglich.
In beiden Fällen musst du so früh wie möglich bei deiner zuständigen Stelle einen Antrag zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung einreichen. Den Antrag zur Verkürzung der Ausbildung reichst du gemeinsam mit deiner Ausbildungsstätte ein. Sollte dein Antrag abgelehnt werden, kannst du gemeinsam mit deiner Gewerkschaft Widerspruch einlegen. Welche Voraussetzungen jeweils gelten, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Ausbildung verkürzen
Gleich vorneweg – es gibt bestimmte Mindestausbildungszeiten, die nicht unterschritten werden können und die sich nach der regulären Ausbildungszeit richten:
- Dreieinhalb Jahre reguläre Ausbildungszeit bedeuten 24 Monate Mindestausbildungszeit.
- Drei Jahre reguläre Ausbildungszeit werden zu 18 Monaten Mindestausbildungszeit.
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Bei zwei Jahren regulärer Ausbildungszeit gelten zwölf Monate Mindestausbildungszeit.
Bei einer verkürzten Ausbildung stellt sich auch früher die Frage nach deiner Perspektive im Anschluss. Zum Beispiel, ob dich dein Betrieb übernimmt. Sprich daher bei der Antragstellung auf eine Ausbildungsverkürzung direkt auch deine Übernahme an.
Einige Gründe für eine Ausbildungsverkürzung haben wir dir hier zur Orientierung aufgelistet. Falls einer oder mehrere davon auf dich zutreffen, stehen deine Chancen gut:
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Wenn du im selben Beruf einen Teil deiner Ausbildungszeit bereits absolviert hast – z. B. bei einem Ausbildungsplatzwechsel – wird dir diese Zeit in der Regel vollständig gutgeschrieben.
Die Verkürzung wird als bereits geleistete Ausbildungszeit gewertet. Achte darauf, dass auch deine Ausbildungsvergütung entsprechend angepasst wird. - Wenn du vor der Ausbildung ein Berufsgrundschuljahr oder eine Berufsfachschule besucht hast, kann dir diese Zeit ganz oder teilweise auf deine Ausbildungszeit angerechnet werden.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, Beratung bekommst du bei deiner Interessenvertretung. Achte darauf, dass deine Ausbildungsvergütung angepasst wird – bei Verkürzung z. B. um ein Jahr beginnst du direkt im zweiten Lehrjahr und hast auch einen entsprechenden Vergütungsanspruch! - Mit einem Realschulabschluss erreichst du meistens eine Verkürzung um ein halbes Jahr. Den entsprechenden Antrag musst du zusammen mit deiner Ausbildungsstätte und spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende stellen.
- Mit Abitur kannst du deine Ausbildungszeit um maximal ein Jahr reduzieren. Den entsprechenden Antrag musst du zusammen mit Ausbildungsstätte und spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende stellen.
- Wenn du während der Ausbildung überdurchschnittliche Leistungen vorweisen kannst, darfst du deine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen.
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Zu guter Letzt kannst du auch noch kombinieren und mehrmals verkürzen – beispielsweise zuerst aufgrund deiner Vorbildung und dann nochmal wegen überdurchschnittlicher Leistungen in der Zwischenprüfung. Für jede einzelne Verkürzung gelten weiterhin die jeweils oben angegebenen Hinweise!
Ausbildung verlängern
Falls es dir nicht ganz so leicht fällt die Ausbildungsziele zu erreichen, kannst du einen Antrag auf Ausbildungsverlängerung stellen. Bei Verlängerung deiner Ausbildung hast du möglicherweise Anspruch auf Unterstützung, z. B. Nachhilfe. Diese Unterstützung musst du nicht selbst bezahlen und sie hilft dir, mit dem Lehrstoff gut durchzukommen. Sprich dazu mit deiner Ausbildungsfachkraft!
Gründe für eine längere Ausbildungszeit können sein:
- wenn du sehr deutlich deinem Ausbildungsziel „hinterherhinkst“ oder zum Beispiel in der Zwischenprüfung mehr als mäßig abschneidest.
- wenn du längere Zeit krank warst und dadurch den Anschluss verloren hast.
- Wenn du aufgrund deiner Sprachkenntnisse manchmal die Aufgaben nicht so gut verstehst und daher langsamer bist als die anderen in deiner Klasse.
- wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, in diesem Fall verlängert sich deine Ausbildungszeit auf dein Verlangen bis zum nächsten Prüfungstermin.